10608/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0072-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. April 2012

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10803/J-NR/2012 betreffend Subventionierung von Privatschulen, die die Abg. Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Grundsätzlich wäre darauf hinzuweisen, dass finanzielle Zuwendungen für Privatschulen bei Förderungen auf Antrag für zweckgebundene Vorhaben (zB. Schulaufwand) der Schulen möglich sind. Anzumerken ist, dass der Terminus Schulen „in freier Trägerschaft“ rechts­verbindlich nicht determiniert ist. Treffender wäre in gegebenem Zusammenhang von Schulen mit eigenem Statut überwiegend im Pflichtschulbereich zu sprechen.

Auszahlungen von Förderungen werden aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften den einzelnen Finanzjahren zugewiesen. Eine Aufstellung der für diese Schulen und deren Initiativen in den Finanzjahren 2009 bis zum Stichtag der Anfragestellung ausbezahlten Förderungen ist nachstehend wiedergegeben:

 

2009

2010

2011

2012

Waldorfbund

2.529.000,00

2.546.000,00

2.581.033,33

19.967,67

Kuratoriumschulen

187.000,00

191.000,00

201.000,00

 

Netzwerk - Bundesdachverband f. selbstbest. Lernen

1.252.000,00

1.249.000,00

1.138.000,00

 

Österr. Montessori-Gesellschaft

231.000,00

257.000,00

286.000,00

 

Verband öst. Privatschulen m. wiss. Begleitung

 

 

41.000,00

 

Förderverband Freier Schulen

 

 

192.000,00

 

PBÖ Interessensvertretung Priv. Bildungseinrichtungen

 

 

281.000,00

 

Dachverband Christl. Schulen/Bildungsinitiativen

 

 

266.000,00

 

DM-Montessorischulen

92.000,00

1.000,00

 

 

Lernzentrum Walz

20.000,00

20.000,00

 

Dorfschule Montessorihaus - Spielräume

 

10.000,00

 

 

Mayflower Christian Akademie

 

10.000,00

 

 

Regenbogenschule Baden

 

10.000,00

 

 

Summe

4.311.000,00

4.294.000,00

4.986.033,33

19.967,67

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei den vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur errichteten Förderungsverträgen grundsätzlich nur einschlägige Dachverbände Vertrags­partner sind. Die effektive Weiterleitung der Förderungsmittel an die einzelnen, dem jeweiligen Dachverband angehörigen Einrichtungen obliegt sodann dem Dachverband. Aussagen über den tatsächlichen Zeitpunkt der Überweisung oder allfällige Auszahlungstranchen an diese können daher seitens des Bundesministeriums nicht getroffen werden.

Die Förderung ist antragsgebunden. Prinzipiell können neue Förderungen erst nach Abrechnung der bereits erhaltenen Fördermittel ausbezahlt werden. Mit Ausnahme der Auszahlung eines Teilbetrages an den Waldorfbund (EUR 19.967,67) wurden im Finanzjahr 2012 noch keine einschlägigen Förderungen ausbezahlt.

 

Zu Frage 2:

Ausgangspunkt des Förderungsprogrammes war und ist grundsätzlich die Verdoppelung des Erfolges 2008. Somit sind für antragsgebundene Förderungen in diesem Bereich auch im Finanzjahr 2012 EUR 4,494 Mio. veranschlagt. Es ist nicht beabsichtigt, diesen Betrag zu reduzieren.

Fördergelder sind prinzipiell Mittel auf die kein Rechtsanspruch besteht und die abhängig vom gesamten Bundeshaushalt den einzelnen Ressorts zur Verfügung stehen. Das Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, die Fördergelder nach Maßgabe der derzeitigen Budgetsituation möglichst in gleicher Höhe zu belassen. Eine exakte Vorausschau bis zum Ende der aktuellen Gesetzgebungsperiode ist jedoch derzeit auch im Lichte eines nicht bestehenden Bundesfinanzgesetzes 2013 seriöserweise nicht möglich.

 

Zu Frage 3:

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sind ein durchgängiges Prinzip auf allen Ebenen des Bildungssystems. Mit der Einführung der Bildungsstandards, der Novelle 2011 zum Bundes-Schulaufsichtsgesetz sollen Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Bedingungen für das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung geschaffen werden. Qualitätssicherung gibt auch den Erziehungsberechtigten dazu die entsprechende Rechtssicherheit. Da auch die Privatschulen zum größten Teil über ein Öffentlichkeitsrecht verfügen, müssen die Qualitätssicherungskriterien selbstverständlich auch für diese Schulen Geltung haben.

 

Zu Frage 4:

Eine Reform des Privatschulgesetzes der angesprochenen Art ist im derzeitigen Regierungs­programm nicht vorgesehen. Es wird aber darauf verwiesen, dass in dieser Legislaturperiode die Mittel für Schulen „in freier Trägerschaft“ und deren Initiativen (Schulen mit eigenem Statut überwiegend im Pflichtschulbereich) verdoppelt wurden und somit eine deutliche finanzielle Entlastung dieser Schulen erfolgte.


Zu Frage 5:

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Regelungen des Privatschulgesetzes bezüglich der Subventionierung von konfessionellen und nichtkonfessionellen Privatschulen ist es nicht zutreffend, dass sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur „vehement gegen eine finanzielle Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den konfessionellen Privat­schulen (…) wehrt“.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.