10612/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0084-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. April 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10894/J-NR/2012 betreffend Schüler in der Schuldenfalle, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Vorweg wird bemerkt, dass die Initiative zur Finanzbildung an Schulen vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bereits im Jahr 2006 gestartet wurde. Der Initiative haben sich das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie das Bundes­ministerium für Wissenschaft und Forschung angeschlossen. Der „Finanzführerschein®“ wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur derzeit 1.222 Schulen zur Nutzung angeboten. Die Bezeichnungen „Finanzführerschein®“, „€uro Finance Driving Licence®“, „€FDL®“ und „€FDL Finanzführerschein®“ sind beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingetragene Europäische Gemeinschaftsmarken.

 

Zu Fragen 1 und 2:

Zunächst wurde das angesprochene Finanzbildungsangebot den Oberstufen an allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden höheren Schulen zur Verfügung gestellt. In der Folge wurde das Angebot auch auf die Unterstufe ausgeweitet.


Darüber hinaus ist Wirtschafts- und Verbraucherinnen- bzw. Verbraucherbildung in allen Lehrplänen in den allgemeinen Bestimmungen enthalten, sei es in den Unterrichtsprinzipien, in den allgemeinen Bildungszielen oder den Bildungsbereichen. Exemplarisch wird hingewiesen auf:

 

Volksschule:

Schon in der Volksschule gibt es den Lehrinhalt „Wirtschaften in der Familie“ der sich beispiels­weise mit dem Zusammenhang „Arbeit – Verdienst – Geld“ ausgeben beschäftigt.

 

Sekundarstufe I:

In den Unterstufen sind verschiedene Anknüpfungspunkte gegeben mit dem Trägerfach Geographie und Wirtschaftskunde. Aber auch im Fach „Ernährung und Haushalt“ gibt es eindeutig verbraucherbildnerische Inhalte, die von „Einflüsse auf die Kaufentscheidung anhand eines Beispiels kennen lernen“ bis zu „Die Notwendigkeit der Planung von Haushaltseinkommen und -ausgaben erkennen“ reichen.

 

Polytechnische Schule:

Auch in der Polytechnischen Schule werden in Mathematik Grundkenntnisse im Bereich des wirtschaftlichen Rechnens vertieft und Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung kennen­gelernt und es wird „zu wirtschaftlichem Denken und längerfristigem Planen angeregt sowie zu kritischem Konsumverhalten hingeführt“.

 

Berufsschule:

Die Bereiche „Betriebswirtschaftlicher Unterricht“ und „Angewandte Wirtschaftslehre“ befassen sich mit der gegenständlichen Thematik und sieht der diesbezügliche Lehrstoff ua. „Private Haushaltsplanung, Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, Sparen und Geldanlage, Fremd­finanzierung, Überschuldung, Geldinstitute, Kontoführung, Zahlungsformen, Formulare, Daten­sicherheit, Währungen“ vor.

 

Handelsakademie und Handelsschule:

Die Inhalte der Zertifizierung zum Finanzführerschein sind Teil der Ausbildung an Handels­akademien und Handelsschulen. Sie ergänzen gut die Lehrplanthemen im Bereich Finanz­wirtschaft und sind dadurch auch besonders für den Einsatz in den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling, Case Studies.

 

Auch nutzen die Wirtschaftspädagoginnen und Wirtschaftspädagogen der kaufmännischen Schulen bereits seit längerer Zeit erfolgreich das Finanzportal (http://www.finanzfuehrerschein.eu/) zur Unterstützung ihrer Unterrichtsarbeit.

 

Vertiefend sind die Inhalte des Finanzführerscheines Teil des Ausbildungsschwerpunktes „Finanz- und Risikomanagement“ an Handelsakademien.

 

Zu Frage 3:

Die Teilnahme an der finanzwirtschaftlichen Bildungsinitiative „Finanzführerschein“ ist freiwillig. Für den Bereich der Handelsakademie und Handelsschule gilt das zu Fragen 1 und 2 Ausge­führte. Eine grundsätzliche Ausbildung, welche auch die Inhalte des Finanzführerscheines umfasst, ist Teil der Ausbildung an Handelsakademie und Handelsschulen. Eine vertiefende Ausbildung kann an Handelsakademien im Ausbildungsschwerpunkt „Finanz- und Risiko­management“ besucht werden.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Nein.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur finanziert die Finanzbildungsinitiative seit ihrem Beginn im Jahr 2006. Die anteiligen jährlichen Kosten betragen EUR 60.000,00.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Der Unterricht im Rahmen des Finanzführerscheins, der sich über ein breites finanzwirtschaft­liches Themenspektrum erstreckt und somit über das Thema „Schulden“ weit hinausgeht, wird von Lehrkräften durchgeführt. Die Schulleitungen akkreditierter Schulen müssen die teilnehmenden Lehrkräfte registrieren. Zur Lehrkraftausbildung werden Informations- und Trainingsveranstaltungen angeboten. Darüber hinaus stehen den Lehrkräften umfangreiche Online-Kurse zur Verfügung. Der Unterricht im Rahmen der Handelsakademie und der Handels­schule wird von Wirtschaftspädagoginnen und Wirtschaftspädagogen durchgeführt, die im Rahmen ihres Studiums eine entsprechende betriebswirtschaftliche Ausbildung erfahren, welche in Folge durch Fachseminare ergänzt bzw. auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis gebracht wird.

 

Zu Frage 10:

Den Schülerinnen und Schülern werden wichtige Grundkenntnisse zu den Themen „Anlegen“, „Finanzieren“ und „Versichern“ vermittelt. Die ungefähr 75 Finanzthemen stehen auf der Home­page (http://www.finanzfuehrerschein.eu/) zur Verfügung und beinhalten zahlreiche interaktive und multimediale Instrumente, mit denen Finanzwissen getestet, erweitert und bestätigt werden kann. Bei erfolgreicher Absolvierung wird ein Zertifikat ausgestellt. Im Übrigen wird für den Bereich der Handelsakademie und Handelsschule auf die Beantwortung der Frage 3 hinge­wiesen.

 

Zu Frage 11:

Für den Präsenzunterricht im Rahmen des Finanzführerscheins werden 12 bis 15 Stunden empfohlen, darüber hinaus gibt es ein Online-Angebot, das beliebig lang genutzt werden kann.

 

Die Ausbildung an der Handelsschule erfolgt in der 2. und 3. Klasse. An Handelsakademien sind die angeführten Inhalte Teil der Ausbildung im III., IV. und V. Jahrgang. Der Ausbildungs­schwerpunkt „Finanz- und Risikomanagement“ umfasst den III. bis zum V. Jahrgang.

 

Zu Frage 12:

Das enorm gestiegene Interesse an Finanzthemen hat auch zu einer starken Zunahme der Inanspruchnahme des gegenständlichen Qualifizierungsangebotes an Schulen geführt. Da „Financial Education“ inzwischen auch zu einer Initiative der Europäischen Kommission geworden ist, sieht sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur mit dem früh­zeitigen Aufgreifen und Forcieren des Themas bestätigt.

 

Im Bereich des berufsbildenden Schulwesens hat sowohl das Interesse der Schülerinnen und Schüler an den entsprechenden Inhalten, als auch der Bedarf von Banken und Versicherungen an qualifiziert ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zur Installierung des Ausbildungsschwerpunktes „Finanz- und Risikomanagement“ geführt.

 

Zu Frage 13:

Das für Bundesschulen bereitstehende Finanzbildungsangebot kann jederzeit auch von Pflicht­schulen auf freiwilliger Basis eingeführt werden.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.