10613/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0086-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. April 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10898/J-NR/2012 betreffend Stellenplanüber­schreitungen bei LandeslehrerInnen, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 1. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Hinsichtlich der APS-Stellenplanüberschreitungen in Vollzeitäquivalenten wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen:

 

2005/06

2006/07

2007/08

2008/09

2009/10

2010/11

Burgenland

71,25

75,54

65,28

93,08

83,30

64,50

Kärnten

304,38

401,61

504,44

616,75

679,30

419,80

Niederösterreich

56,68

70,46

117,72

182,77

358,90

311,90

Oberösterreich

16,81

108,77

179,71

305,35

300,80

284,10

Salzburg

11,92

40,71

44,75

37,95

29,20

97,00

Steiermark

47,26

142,14

69,58

116,99

71,30

61,20

Tirol

38,71

34,65

60,35

111,45

94,90

78,10

Vorarlberg

123,08

158,74

129,09

160,50

194,90

259,30

Wien

68,14

5,98

34,71

98,77

250,60

295,90

Österreich

738,23

1.038,60

1.205,63

1.723,61

2.063,20

1.871,80

 


Zu Frage 2:

Hinsichtlich der Rückvergütungen der Länder in Vollzeitäquivalenten wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen:

 

2005/06

2006/07

2007/08

2008/09

2009/10

2010/11

Burgenland

58,95

63,63

42,07

71,47

61,70

42,30

Kärnten

279,60

377,61

457,66

573,93

636,60

376,00

Niederösterreich

0,00

4,13

0,00

60,19

236,60

185,90

Oberösterreich

0,00

49,70

64,57

197,62

193,30

173,50

Salzburg

0,00

18,59

1,64

0,00

0,00

55,50

Steiermark

0,00

91,37

0,00

24,77

0,00

0,00

Tirol

8,87

5,75

4,02

57,77

41,30

22,80

Vorarlberg

107,53

143,68

99,73

132,47

166,90

230,40

Wien

0,00

0,00

0,00

0,00

122,40

163,40

Österreich

454,95

754,46

669,69

1.118,22

1.458,80

1.249,80

 

Die Anzahl der tatsächlich von den Ländern rückvergüteten Planstellen ergibt sich aus den Stellenplanüberschreitungen abzüglich der mit dem Refundierungsbetrag gemäß § 7 Abs. 2 Z 1 Landeslehrer-Controllingverordnung, BGBl. II Nr. 390/2005 idgF., in Planstellen umgerechneten Mittel gemäß § 4 Abs. 8 FAG.

 

Zu Frage 3:

Tatsächlich vom Bund getragene Stellenplanüberschreitungen in Vollzeitäquivalenten stellen sich wie folgt dar:

 

2005/06

2006/07

2007/08

2008/09

2009/10

2010/11

Burgenland

12,30

11,91

23,21

21,61

21,60

22,20

Kärnten

24,78

24,00

46,78

42,82

42,70

43,80

Niederösterreich

56,68

66,33

117,72

122,58

122,30

126,00

Oberösterreich

16,81

59,07

115,14

107,73

107,50

110,60

Salzburg

11,92

22,12

43,11

37,95

29,20

41,50

Steiermark

47,26

50,77

69,58

92,22

71,30

61,20

Tirol

29,84

28,90

56,33

53,68

53,60

55,30

Vorarlberg

15,55

15,06

29,36

28,03

28,00

28,90

Wien

68,14

5,98

34,71

98,77

128,20

132,50

Österreich

283,28

284,14

535,94

605,39

604,40

622,00

 

Die tatsächlich vom Bund getragenen Stellenplanüberschreitungen entsprechen der Differenz der Stellenplanüberschreitung und der von den Ländern rückvergüteten Vollzeitäquivalente.

 

Zu Frage 4:

Die Daten, die gemäß § 3 Abs. 1 Landeslehrer-Controllingverordnung dem Bund von den Ländern zu übermitteln sind, lassen eine Zuordnung des Lehrerinnen- und Lehrereinsatzes zu den angesprochenen Bereichen nicht zu. Die Stellenplanüberschreitung kann nur hinsichtlich des gesamten Lehrkräfteeinsatzes je Bundesland angegeben werden.


Zu Frage 5:

Die Zuteilung der Planstellen in den Stellenplänen erfolgt nach österreichweit einheitlichen, an den Schülerinnen- und Schülerzahlen bemessenen Kriterien. Die Ursache für das unterschiedliche Ausmaß der Stellenplanüberschreitungen je Bundesland ist daher im Bereich des Personalmanagements zu suchen, das in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.

 

Zu Frage 6:

Die in der Fragestellung genannte Zahl „132,4 Millionen Euro“ kann nicht nachvollzogen werden. Die Differenz des Bundesvoranschlages für das Budgetjahr 2011 zum vorläufigen Erfolg 2011 beträgt für die Ansätze 1/30757 und 1/30857 saldiert 89.865.472,-- Euro.

Die Überschreitung resultiert aus einer bei der Veranschlagung bereits mitberücksichtigten Auflösung einer beim VA-Ansatz bestehenden Rücklage sowie der Abweichung zwischen Prognose und Vollzug (Abweichen der tatsächlich genehmigten Planstellen von den für den BVA prognostizierten Planstellen sowie dem Unterschied zwischen dem prognostizierten Überzug und dem tatsächlichen Überzug). Siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 7.

 

Zu Frage 7:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat über die Ausgaben für Landeslehrerinnen und -lehrer ein straffes Controllingsystem gelegt, an dessen Verbesserung und Weiterentwicklung laufend gearbeitet wird. Zusätzliche Maßnahmen bedürften einer kompetenzrechtlichen Änderung, bei der eine Harmonisierung von Ausgaben– und Finanzierungsverantwortung, wie bei den Bundeslehrkräften, anzustreben wäre. Die Möglichkeit einer unmittelbaren Steuerung des Personaleinsatzes der Länder ist nach geltender Rechtslage für den Bund nicht vorgesehen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.