10615/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0044-I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 24. APR. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mario Kunasek, Kolleginnen

und Kollegen vom 29. Februar 2012, Nr. 10815/J, betreffend

Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen vom 29 Februar 2012, Nr. 10815/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Die Bundesbeschaffung GmbH hat gemäß BB-GmbH-Gesetz mit Beförderungsunternehmen Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Das BMLFUW hat entsprechend dem Rahmen­vertrag eine Vereinbarung mit einem Beförderungsunternehmen betreffend Ausstellung von Taxikarten und die bargeldlose Zahlung getroffen. Auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10810/J der Bundesministerin für Finanzen wird verwiesen.


Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Für das Jahr 2011 standen dem BMLFUW 22 personenbezogene Taxikarten für die Bediensteten des Ministerbüros und die Leiter der Sektionen für dienstliche Fahrten zur Verfügung.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

 

Die vom BMLFUW bezahlten Taxikosten betreffen ausschließlich dienstliche Fahrten. Auf jedem Beleg wird die Begründung der dienstlichen Notwendigkeit vermerkt und bestätigt. Weiters erfolgt im Zuge der Anweisung eine Plausibilitätsprüfung durch die anweisende Abteilung. Ein Missbrauch kann daher ausgeschlossen werden.

 

Zu Frage 13:

 

Die Gesamtkosten für Taxifahrten im Jahr 2011 betragen 11.172,43 €.

 

Zu Frage 14:

 

Schon bisher wurden Taxis nur dann in Anspruch genommen, wenn dies dienstlich erforderlich war.

 

Der Bundesminister: