10632/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0431-II/2012

 

Wien, am        . April  2012

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Ruth Becher, Genossinnen und Genossen haben am 29. Februar 2012 unter der Zahl 10806/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die polizeilichen Ermittlungen nach dem brutalen Angriff auf Bundesrat a.D. Albrecht Konecny nach der Demonstration gegen den Ball des WKR“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es wurden umfangreiche Ermittlungen inklusive den Versuch der Ausforschung von Zeugen, Anfertigung von Phantombildern unter Mitwirkung des Opfers, Hausdurchsuchungen sowie Durchsicht von Lichtbildern von amtsbekannten Personen, auf die die Personsbeschreibung des Opfers zutraf und die Gegenüberstellung von Tatverdächtigen mit dem Opfer durchge-führt. Sämtliche Erhebungen verliefen bisher ergebnislos, da der vom Opfer anhand der Lichtbilder als Täter bezeichnete Verdächtige bei der Gegenüberstellung nicht als Täter identifiziert werden konnte.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Die genannten User sind nicht bekannt.

 

 

Zu Frage 5:

Das Büro für Besondere Ermittlungen hat am 2. Februar 2012 einen Abschlussbericht betreffend den Verdacht auf Missbrauch der Amtsgewalt und die Unterlassung der Hilfeleistung durch unbekannte Täter an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Am 9. und 15. Februar 2012 wurden auf Grund von Zeitungsberichten zwei weitere Abschlussberichte an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt, insbesondere auch deshalb, weil die in den Medien getätigten Aussagen des Opfers als Zeuge nicht mit den Angaben im Rahmen der Erhebungen des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien wegen des Verdachts auf Körperverletzung und Sachbeschädigung übereinstimmten.

 

Zu Frage 6:

Ja.

 

Zu Frage 7:

Die strafrechtlichen Konsequenzen fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundes-ministeriums für Inneres. Die dienst- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Zu Frage 8:

Der Prävention derartiger Gewalttaten wird höchste Aufmerksamkeit geschenkt. Bei Bekanntwerden eines strafbaren Verhaltens wird dieses gemäß den Aufgaben und Befugnissen des Sicherheitspolizeigesetzes und der Strafprozessordnung ermittelt und den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht werden.