10633/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10809/J des Abgeordneten Mario Kunasek und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Für Taxitransporte wird ein Rahmenvertrag der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) in Anspruch genommen. Diesbezüglich verweise ich daher auf die Anfragebeantwor­tung der Bundesministerin für Finanzen zur parlamentarischen Anfrage Nr. 10810/J.

 

Fragen 6 bis 8:

Im Jahr 2011 wurden 100 Einzeltaxigutscheine ausgegeben und waren 33 Dauerkarten in Verwendung. Diese Karten stehen jeder/m Mitarbeiter/in zur dienstlichen Verwendung zur Verfügung. Eine Aufgliederung auf einzelne Bedienstete ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Fragen 9 bis 11:

Die Überprüfung der Verwendung erfolgt im Rahmen der Dienstaufsicht durch den/die jeweilige/n Vorgesetzte/n des/der Fahrenden. Es gab im Jahr 2011 keine Fälle, in denen Taxigutscheine für dienstfremde bzw. private Zwecke verwendet wurden.

 

Frage 12:

Ja.

 

Frage 13:

Im Jahr 2011 entstanden meinem Ressort Taxikosten in der Höhe von € 12.169,08.

 

Frage 14:

Schon bisher wurden Taxis nur in Anspruch genommen, soweit dies dienstlich erforderlich war. Deshalb wird hier kein weiteres Einsparungspotenzial gesehen.