10634/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0401-IV/4/2012
Wien, am . April 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 29. Februar 2012 unter der Zahl 10812/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Taxifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Zur Beförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundes-ministeriums für Inneres wird der bestehende Rahmenvertrag der Bundesbeschaffungs-gesellschaft genutzt. Ergänzend wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 10810/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen verwiesen.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Im Jahr 2011 standen in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres 20 Groß-kundenkarten in Verwendung. Taxifahrten stehen allen Bediensteten nach dienstlichen Erfordernissen zur Verfügung und wurden nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen.
Zu den Fragen 9 bis 12:
Taxifahrten erfolgen ausschließlich nach dienstlichen Erfordernissen, deren Notwendigkeit mit der sachlichen Prüfung durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten bestätigt wird. Es gab keine dienstfremde Verwendung der Großkundenkarten.
Zu Frage 13:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten im Jahr 2011 für die Zentralleitung des Bundes-ministeriums für Inneres betragen € 12.065,60.
Zu Frage 14:
Schon bisher wurden Taxis nur in Anspruch genommen, soweit dies dienstlich erforderlich ist.