10634/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0401-IV/4/2012

 

Wien, am        . April 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 29. Februar 2012 unter der Zahl 10812/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Taxifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Zur Beförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundes-ministeriums für Inneres wird der bestehende Rahmenvertrag der Bundesbeschaffungs-gesellschaft  genutzt. Ergänzend wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 10810/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen verwiesen.

 


Zu den Fragen 6 bis 8:

Im Jahr 2011 standen in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres 20 Groß-kundenkarten in Verwendung. Taxifahrten stehen allen Bediensteten nach dienstlichen Erfordernissen zur Verfügung und wurden nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Taxifahrten erfolgen ausschließlich nach dienstlichen Erfordernissen, deren Notwendigkeit mit der sachlichen Prüfung durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten bestätigt wird. Es gab keine dienstfremde Verwendung der Großkundenkarten.

 

Zu Frage 13:

Die Gesamtkosten für Taxifahrten im Jahr 2011 für die Zentralleitung des Bundes-ministeriums für Inneres betragen € 12.065,60.

 

Zu Frage 14:

Schon bisher wurden Taxis nur in Anspruch genommen, soweit dies dienstlich erforderlich ist.