10635/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0435-II/2012

 

Wien, am       . April 2012

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am
29. Februar 2012 unter der Zahl 10820/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „internationale Kalifats-Konferenz der Hizb ut-Tahrir in Vösendorf bei Wien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 bis 8:

Aus polizeitaktischen Gründen muss von der Beantwortung der Fragen Abstand genommen werden.

 


Zu Frage 9:

Die Verwendung der genannten Räumlichkeiten in Vösendorf für die genannte Veranstaltung wurde von den zuständigen Behörden untersagt. Aus diesem Grund fand die geplante Veranstaltung nicht statt.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Diesbezüglich erfolgen keine systematischen Aufzeichnungen. Die Sicherheitsbehörden agieren in den Fällen des Hervortretens einer Gefahr nach den Befugnissen, die im Sicherheitspolizeigesetz gesetzlich vorgeschrieben sind.

 

Zu Frage 12:

Auf den Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums für Inneres aus dem Jahr 2006 wird verwiesen.