10635/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0435-II/2012
Wien, am . April 2012
Die
Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am
29. Februar 2012 unter der Zahl 10820/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „internationale Kalifats-Konferenz
der Hizb ut-Tahrir in Vösendorf bei Wien“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu den Fragen 2 bis 8:
Aus polizeitaktischen Gründen muss von der Beantwortung der Fragen Abstand genommen werden.
Zu Frage 9:
Die Verwendung der genannten Räumlichkeiten in Vösendorf für die genannte Veranstaltung wurde von den zuständigen Behörden untersagt. Aus diesem Grund fand die geplante Veranstaltung nicht statt.
Zu den Fragen 10 und 11:
Diesbezüglich erfolgen keine systematischen Aufzeichnungen. Die Sicherheitsbehörden agieren in den Fällen des Hervortretens einer Gefahr nach den Befugnissen, die im Sicherheitspolizeigesetz gesetzlich vorgeschrieben sind.
Zu Frage 12:
Auf den Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums für Inneres aus dem Jahr 2006 wird verwiesen.