10638/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/0353-II/10/2012

Wien, am         . April 2012

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Stefan und weitere Abgeordnete haben am     29. Februar 2012 unter der Zahl 10848/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlung gegen Beamte wegen pädophiler Delikte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Seit dem Jahr 2008 wurden fünf Fälle bekannt. Die Ermittlungen und die Verfahren zu diesen Fällen wurden in den Jahren 2008, 2010 bzw. 2011 eingeleitet.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ein Bediensteter wurde im Jahre 2009 und ein Bediensteter im Jahre 2010 nach § 207a StGB (Pornographische Darstellung Minderjähriger) verurteilt. Ein Amtsverlust war damit nicht verbunden.

 


Zu den Fragen 8 und 9:

Gegen 5 Bedienstete wurden in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 bzw. 2012 Ermittlungen eingeleitet.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Drei Bedienstete wurden in den Jahren 2009, 2010 bzw. 2011 rechtskräftig verurteilt.

 

Zu den Fragen 12 bis 15:

Zwei Bedienstete wurden im Jahr 2010 entlassen, wobei eine Entlassung von der Diszi-plinaroberkommission aufgehoben wurde.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Nein.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

Generell ist darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Verurteilung wegen derartiger Delikte eine Einteilung von Exekutivbediensteten als Kontaktbeamte an Schulen bzw. in anderen sensiblen Bereichen ausgeschlossen ist. Natürlich kann es bei Amtshandlungen im Rahmen der Wahrnehmung der exekutivdienstlichen Aufgaben zu Kontakten kommen. Gegenwärtig verrichtet ein Bediensteter auf einer Polizeiinspektion seinen Dienst, was darauf zurückzu-führen ist, dass das begangene Delikt keinen Anknüpfungspunkt zum Dienst hatte und der Dienst zur Zufriedenheit der Dienstbehörde erbracht wurde.