10641/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler und weiterer Abgeordneter haben am 29. Februar 2012 unter der Zahl 10866/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Messfehlern bei Geschwindigkeitskontrollen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die österreichische Bundespolizei verfügt derzeit über insgesamt 201 Stück Radarverkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte der Typenfamilie Multanova 6 F und drei Stück der Type Siemens ERS. Hiervon werden 111 Stück in stationären Kabinen und 90 Stück im mobilen Einsatz verwendet.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Gemäß den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes müssen die Radarverkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) alle drei Jahre geeicht werden. Die Vorführtermine werden zwischen den Dienststellen der Landesverkehrsabteilungen, den Herstellern, bzw. befugten Vertretern, und dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen direkt koordiniert.
Zu Frage 6 und 7:
Bei jeder Verwendung eines Radarverkehrsgeschwindigkeitsmessgerätes hat das Bedienpersonal gemäß den Vorgaben der BEV-Zulassung und der Bedienungsanleitung die Funktionsfähigkeit genau zu prüfen. Die Kontrolle der Messgenauigkeit erfolgt automatisch, wobei die Messung im Fehlerfall unterbunden wird. Die Geräte werden bei Bedarf ausschließlich vom Hersteller bzw. einem befugten Vertreter gewartet.
Zu Frage 8:
Radarverkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte haben einen Geschwindigkeitsmessbereich von 10 bzw. 25 (je nach Type) bis 250 km/h.
Zu Frage 9:
Bei Radarverkehrsgeschwindigkeitsmessgeräten erfolgt die Messung in unmittelbarer Umgebung des Gerätes, das bedeutet, dass das zu messende Fahrzeug am Messgerät vorbeifahren muss.
Zu Frage 10:
Die Schulungen werden vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen durchgeführt, wobei jeder Teilnehmer zertifiziert wird.