10646/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

 

 

                                                     BMWF 10.000/0066-III/4a/2012

 

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 25. April  2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10777/J-NR/2012 betreffend die Betätigung der Rosa Luxemburg Stiftung bzw. der neokommunistischen Partei Die LINKE/PDS aus der BRD in Österreich, die die Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung war die genannte Veranstaltungsreihe  bisher nicht bekannt. Es hat daher auch keinerlei finanzielle, personelle oder ideelle Unterstützung für „Momentum/Hallstatt/Oberösterreich“ gegeben.

 

Zu Frage 4:

Hierfür liegen keine Hinweise vor.

 

Zu Frage 5:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 


Zu Frage 6:

In einer Stellungnahme, die von der Johannes Kepler Universität Linz eingeholt wurde, führt  Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Dr. Herbert Kalb Folgendes aus:

„Das Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik der JKU schloss am 16. 1. 2012 mit dem Verein „Momentum – Verein für kritische Wissenschaft“ im Rahmen des § 27 UG einen Vertrag, wonach das Institut gegen Vergütung „im Zuge der Ausrichtung des Kongresses Momentum 2012 im September in Hallstatt (OÖ) dessen wissenschaftliche Betreuung sowie die damit in Zusammenhang stehenden organisationalen Aufgaben“ übernimmt.

 

Der Verein „Momentum“ führt als Zustelladresse die JKU an, was das Rektorat der JKU veranlasste, eine grundsätzliche Regelung zu verabschieden. Danach bedarf jegliche vereinsrechtliche Bezugnahme auf die JKU (Vereinssitz, Zustelladresse etc.) der Zustimmung der JKU. Diese kann seitens der JKU erteilt werden, wenn die JKU Mitglied des Vereins ist und/oder besondere Unterstützungsleistungen für die JKU durch den Verein erbracht werden.

 

 

Da seitens des Vereins „Momentum“ dieser Genehmigungstatbestand nicht erfüllt ist, wurde der Auftrag zur Änderung der Zustelladresse erteilt.“

 

 

Der Bundesminister:

 

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.