10647/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 23. April 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0086-IM/a/2012

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10778/J betreffend „Ermittlungen der BWB gegen Mag. Dietmar Steiner“, welche die Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Seitens der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurden keine Ermittlungen eingeleitet.

 

Die Definition eines Kartells gemäß § 1 Abs. 1 KartG lautet: "Verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken." Gemeint sind damit Preisabsprachen, Marktaufteilung zwischen den Wettbewerbern und Ähnliches.

 

Das im Anfragegegenstand vorgeworfene Verhalten ist nach Ansicht der BWB auf Grundlage der der Behörde vorliegenden Informationen nicht als kartellrechtlich relevant einzustufen.