10648/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 24. April 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0094-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10818/J betreffend "Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros", welche die Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat seit dem Jahr 2007 Leistungen aus dem von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) geschlossenen Rahmenvertrag mit der CC Taxicenter GmbH abgerufen. Auch das nunmehrige Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bedient sich dieses Rahmenvertrages.
Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sind insgesamt 18 Taxikarten ausgegeben, die den Mitarbeiter/inne/n meines Kabinetts für dienstliche Fahrten zur Verfügung stehen.
Antwort zu den Punkt 9 bis 12 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird durch die Vorgabe der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit und der Bewilligung aller Taxirechnungen das Vieraugenprinzip eingehalten, wodurch eine ausschließlich dienstliche Verwendung sichergestellt wird. Ein Missbrauch würde dienst- und disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Im Jahr 2011 betrugen die Kosten der Rechnungen für die Taxikarten € 5.576,30, jene für Taxifahrten der Mitarbeiter/innen des Ressorts € 2.816,-. Die Kosten für Taxifahrten im Zusammenhang mit Dienstreisen betrugen im Jahr 2011 für das gesamte Ressort € 17.193,57.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Taxifahrten wurden und werden nur in jenen Fällen in Anspruch genommen, in denen dies dienstlich erforderlich ist.