10649/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

 

 

                                                             BMWF-10.000/0074-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

                                                          

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 25. April 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10819/J-NR/2012 betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros, die die Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Es werden ausschließlich Rahmenverträge der BBG verwendet. Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 10810/J-NR2012 durch die Frau Bundesministerin für Finanzen.

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung verfügt über keine Dauerkarten (Taxi-Business-Karten, Taxischeckhefte etc.), sondern verwendet ausschließlich Einmalkarten. Im angefragten Zeitraum wurden von der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung insgesamt 406 Einmalkarten verbraucht. Diese werden nach Bedarf vom Taxiunternehmen angefordert und stehen nach dienstlichen Erfordernissen allen Bediensteten zur Verfügung. Sie wurden ausschließlich nach dienstlicher Notwendigkeit in Anspruch genommen.

 


Zu Fragen 9 bis 12:

Die Kontrolle erfolgt durch den/die jeweilige/n Vorgesetzte/n. Bei missbräuchlicher Verwendung sind die Konsequenzen je nach Fall arbeits-, disziplinar- oder zivilrechtlicher Art. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass nur Einmalkarten für Taxifahrten verwendet werden, ist auszuschließen, dass diese für dienstfremde bzw. private Zwecke der Bediensteten verwendet wurden.

 

Zu Frage 13:

Die Gesamtkosten für Taxifahrten (inkl. jener im Rahmen von Dienstreisen) betrugen in der Zentralleitung im angefragten Zeitraum € 9.988,21.

 

Zu Frage 14:

Angesichts der Tatsache, dass bereits jetzt die Inanspruchnahme nur bei unbedingten dienstlichen Erfordernissen erfolgt, wird kein Einsparungspotential gesehen.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.