10650/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 24. April 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0096-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10821/J betreffend "Ausgaben für Asylberechtigte", welche die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Der vorläufige Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 12.587.279,83. Es handelt sich um 3609 Fälle.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Der vorläufige Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 763.299,57. Es handelt sich um 289 Fälle.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Der Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 11.880.026,19. Es handelte sich um 3597 Fälle.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Der Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 785.164,97 €. Es handelte sich um 298 Fälle.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 1.396.539,12. Es handelt sich um 1.318 Fälle.
Der vorläufige Aufwand für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 1.728.021,12. Es handelt sich um 1.600 Fälle.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 57.291,24. Es handelt sich um 68 Fälle.
Der vorläufige Aufwand für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 87.627,60. Es handelt sich um 105 Fälle.
Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Der Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 3.128.953,74. Es handelte sich um 2.417 Fälle.
Der Aufwand für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 756.233,46. Es handelte sich um 778 Fälle.
Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:
Der Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 144.730,98. Es handelte sich um 154 Fälle.
Der Aufwand für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 23.058,30. Es handelte sich um 32 Fälle.
Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:
Für Personen mit Flüchtlingsstatus wurden im Jahr 2011 € 25.315.200,40 und im Jahr 2010 € 24.264.180,08 an Familienbeihilfe aufgewendet.