10650/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 24. April 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0096-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10821/J betreffend "Ausgaben für Asylberechtigte", welche die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Der vorläufige Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 12.587.279,83. Es handelt sich um 3609 Fälle.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Der vorläufige Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 763.299,57. Es handelt sich um 289 Fälle.

 


Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Der Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 11.880.026,19. Es handelte sich um 3597 Fälle.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Der Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 785.164,97 €. Es handelte sich um 298 Fälle.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 1.396.539,12. Es handelt sich um 1.318 Fälle.

 

Der vorläufige Aufwand für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 1.728.021,12. Es handelt sich um 1.600 Fälle.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 57.291,24. Es handelt sich um 68 Fälle.

 

Der vorläufige Aufwand für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2011 beträgt € 87.627,60. Es handelt sich um 105 Fälle.

 


Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

 

Der Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 3.128.953,74. Es handelte sich um 2.417 Fälle.

 

Der Aufwand für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 756.233,46. Es handelte sich um 778 Fälle.

 

 

Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Der Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 144.730,98. Es handelte sich um 154 Fälle.

 

Der Aufwand für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2010 betrug € 23.058,30. Es handelte sich um 32 Fälle.

 

 

Antwort zu den Punkten 17 und 18 der Anfrage:

 

Für Personen mit Flüchtlingsstatus wurden im Jahr 2011 € 25.315.200,40 und im Jahr 2010 € 24.264.180,08 an Familienbeihilfe aufgewendet.