10651/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10846/J der Abgeordneten Herbert, Stefan und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 7:
Im Zeitraum seit 02.12.2008 (Amtstritt dieser Bundesregierung) wurde dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz seitens der Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 76 Abs. 5 StPO in einem Fall im Jahr 2009 mitgeteilt, dass gegen einen Beamten des Ressorts strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Das Strafverfahren hat am 21.4.2009 begonnen, wobei der betreffende Beamte im Jahr 2010 wegen § 207a Abs. 3, 2. Fall StGB zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten bedingt verurteilt wurde. Die strafrechtliche Verurteilung hatte somit gemäß § 27 StGB keinen Amtsverlust zur Folge.
Fragen 8 bis 15:
Mit Beschluss der Disziplinarkommission vom 21.12.2009 wurde gegen den in der Beantwortung der Fragen 1 bis 7 genannten Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet und dieses in 1. Instanz im Jahr 2011 rechtskräftig abgeschlossen. Es erfolgte keine Verfügung der Entlassung seitens der Disziplinarkommission.
Frage 16:
Der genannte Beamte versieht an seiner vormaligen Dienststelle auf einem anderen Arbeitsplatz seinen Dienst.
Fragen 17 bis 19:
Da der Beamte weder auf seinem früheren noch auf seinem jetzigen Arbeitsplatz Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen hatte und die strafrechtliche Verurteilung auch in keinem unmittelbaren dienstlichen Konnex stand, wurde der Beamte keiner anderen Dienststelle zur Dienstverrichtung zugewiesen.