10662/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/23-PMVD/2012 27. April 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2012 unter der Nr. 10814/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich zuständigkeitshalber auf die Ausführungen der Bundesministerin für Finanzen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10810/J.
Zu 6:
Im Jahr 2011 standen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport 44 Taxikarten und 46 Einmalkarten zur Verfügung.
Zu 7 bis 8:
Die Taxikarten wurden bestimmten Leitern von Organisationseinheiten und Dienststellen meines Ressorts zur Verfügung gestellt, um den dort eingesetzten Bediensteten die Möglichkeit zu bieten, diese nach dienstlichen Erfordernissen zu verwenden.
Zu 9:
Die Leiter der Organisationseinheiten und Dienststellen, denen eine Taxikarte zugeteilt wurde, haben in einer Monatsliste unter Angabe von Tag, Zeit, Abfahrt, Ankunft, Fahrtzweck, Taxibenützer, Kostenstelle etc. die sachliche Richtigkeit der Angaben mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Darüber hinaus werden die Abrechnungen durch die Amtswirtschaftsstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport unter Aufsicht des Leiters der Präsidialabteilung und des Leiters der Gruppe Präsidium geprüft.
Zu 10:
Nein.
Zu 11 und 12:
Entfällt.
Zu 13:
Im Jahr 2011 betrugen die Gesamtkosten für Abrechnungen von Fahrten mit Taxikarten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport rund 6600 Euro. Die Ermittlung der Kosten für sonstige Taxifahrten der Bediensteten meines Ressorts wäre aufgrund der Durchsicht von unzähligen Reiserechnungen nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen, daher ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 14:
Schon bisher wurden Taxifahrten nur in Anspruch genommen, soweit dies dienstlich erforderlich war.