10663/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am
29. Februar 2012 unter der Zl. 10793/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Bislang wurden im Gebäude der Ständigen Vertretung in Brüssel mit Herbst 2011 insbesondere die Vertreter aller Bundesministerien untergebracht und dadurch eine bestmögliche Auslastung des Gebäudes erzielt. Ich habe darüber hinaus die ExpertInnen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) beauftragt zu überprüfen, ob eine räumliche Zusammenlegung der bilateralen Botschaft und der Ständigen Vertretung möglich ist, um dadurch
weitere räumliche und/oder personelle Synergien
sicherzustellen.

Zu Frage 2:

Die Organisation der Ständigen Vertretung folgt dem Bundesministeriengesetz und dem Prinzip der
Ressortverantwortung. Zusammenlegungen erscheinen wegen der jeweils unterschiedlichen
Expertise, Qualifikation und Zuständigkeit bzw. der unterschiedlichen Weisungsbefugnis und
Fachaufsicht kaum zielführend.

 


Zu den Fragen 3 bis 7:

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungshofs wurde das für Dienstrechtsangelegenheiten
übergreifend zuständige Bundeskanzleramt befasst, das die bestehenden Rechtsvorschriften als
ausreichende Rechtsgrundlage anerkannt hat.

Derzeit ist das System für aktive Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege als Bevorschussung
eingerichtet, die Verwendung der Mittel und deren Abrechnung werden lückenlos überprüft und im Falle nicht oder nicht ordnungsgemäß verwendeter Mittel rückgefordert.