10665/AB XXIV. GP
Eingelangt am
27.04.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2012 unter der Zl. 10828/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und Rücknahme von Asylwerber“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit ist in einem komplexen Umfeld mit Schwerpunkten wie beispielsweise Wasser, Energie, ländliche Entwicklung, Förderung der Menschenrechte, Gender-Gleichberechtigung und gute Regierungsführung tätig. Mit diesem Engagement wirkt die österreichische Entwicklungszusammenarbeit auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung, aktive Krisen- und Konfliktprävention sowie auf den Aufbau konstruktiver Bedingungen in ihren Partnerländern hin.
Auf Basis dieses breiten Engagements konnten einer Reihe von Ländern Rückübernahmeabkommen abgeschlossen werden. Da es sich darüber hinaus bei der Rückübernahme nicht nur um eine rein bilaterale, sondern viel eher um eine gesamteuropäische Herausforderung handelt, bringt sich Österreich dazu sinnvollerweise auch im EU-Rahmen ein.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Die EU folgt in ihren Außenbeziehungen der politischen Leitlinie, dass migrations- und mobilitätsbezogene Erleichterungen und Unterstützungen für Drittstaaten von deren umfassenden Maßnahmen zur Verhinderung der illegalen Migration, einschließlich der effektiven Rückübernahme illegaler MigrantInnen, abhängig gemacht werden.
Bereits seit 1996 nimmt die EU Rückübernahmeklauseln in ihre Handels- und Kooperationsabkommen mit Drittstaaten auf. Insbesondere ist das umfassende Cotonou Abkommen vom 13. Juni 2000 zu erwähnen, das die EU (EG) mit heute 79 AKP (Afrika- Karibik-Pazifik)-Staaten abgeschlossen hat. Dieses Abkommen enthält in Art. 13 Abs. 5 c) die Bestimmung, „dass die AKP-Staaten ihre Staatsangehörigen, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union aufhalten, die Rückkehr gestatten und sie auf Ersuchen dieses Mitgliedstaates ohne weiteres rückübernehmen“. 2011 wurde ein intensivierter AKP-EU Dialog zu Migration und Entwicklung begonnen, mit dem die EU vor allem auch eine verbesserte Anwendung der Verpflichtung zur Rücknahme illegaler MigrantInnen durch die AKP-Staaten anstrebt.
Seit Dezember 2005 entwickelt die EU den Dialog und die Kooperation mit Drittstaaten im Rahmen eines „Gesamtansatzes für Migration und Mobilität“ (GAMM). Eine Priorität dieses Gesamtansatzes ist die Verhinderung und Eindämmung der illegalen Migration. Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsstaaten illegaler Migration, die die EU bereits seit 2001 mit einzelnen Drittstaaten laufend abgeschlossen hat und mit anderen noch verhandelt, stellen für diesen Zweck ein zentrales Instrumentarium dar. Der Europäische Rat vom 23724. Juni 2011 hat in seinen Schlussfolgerungen festgestellt, dass die von der EU im Rahmen der mit einzelnen Drittstaaten von der EU geführten Dialoge über Migration, Mobilität und Sicherheit gewährten Erleichterungen bzw. zur Verfügung gestellten Unterstützungen v.a. auch von den Anstrengungen und Fortschritten der Partnerländer im Bereich der Rückübernahme abhängig gemacht werden. Bei den derzeitigen Verhandlungen über Ratsschlussfolgerungen betreffend den GAMM setzt sich Österreich mit breiter Unterstützung anderer Mitgliedstaaten dafür ein, dass der Abschluss von Rückübernahmeabkommen sowie deren effektive Umsetzung als zentrales Element von Partnerschaften mit Drittstaaten, die Herkunftsländer illegaler Migration sind, bekräftigt wird.