10666/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2012 unter der Zl. 10833/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Inseratenschaltungen und finanzielle Zuwendungen an den Verein 'SOS Mitmensch´“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Allgemeine Fragen des Verfassungsrechts (das Interpellationsrecht ist in Art. 52 B-VG normiert) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).

Zu den Fragen 2 bis 4:

Seit 1.1.2005, also innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, wurden weder vom BMeiA noch von den nachgeordneten Dienststellen in den Magazinen „MO“ und „MOMENT“ oder in anderen Medien des Vereins „SOS Mitmensch“ Informationsaktivitäten gesetzt. Es wurden auch sonst keine finanzielle Zuwendungen an den Verein „SOS Mitmensch“ geleistet.