10667/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2012 unter der Zl. 10867/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Frage nach dem Lobbying einzelner Interessensvertretungen in Brüssel betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA). Diese Institutionen sind nicht verpflichtet, sich bei der Ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel zu melden.

Gleichzeitig hat das BMeiA zur Sicherstellung räumlicher Synergien und der Kosteneffizienz an österreichische Institutionen das Angebot gerichtet, nach Möglichkeit die Unterbringung ihrer Büros im Gebäude der Ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel einzurichten. Einige österreichische Interessensvertretungen, wie etwa die Bundesarbeiterkammer und die Wirtschaftskammer Österreich, haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht.

Zu Frage 2:

Keine seitens des BMeiA.


Zu Frage 3:

Seitens des BMeiA wurden und werden verschiedene Aktivitäten zur Information der Öffentlichkeit über die Europäische Union durchgeführt, etwa Europa-Dialog-Veranstaltungen oder EU- Wanderausstellungen für Schulen. Die Kosten in den Jahren 2006 bis 2011 betrugen:

2006                 EUR       150.848,61

2007                 EUR         64.477,61

2008                 EUR       514.712,95

2009                 EUR       139.457,35

2010                 EUR       110.793,58

2011                                      EUR    203.426,46.