10667/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2012 unter der Zl. 10867/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Frage nach dem Lobbying einzelner Interessensvertretungen in Brüssel betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA). Diese Institutionen sind nicht verpflichtet, sich bei der Ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel zu melden.
Gleichzeitig hat das BMeiA zur Sicherstellung räumlicher Synergien und der Kosteneffizienz an österreichische Institutionen das Angebot gerichtet, nach Möglichkeit die Unterbringung ihrer Büros im Gebäude der Ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel einzurichten. Einige österreichische Interessensvertretungen, wie etwa die Bundesarbeiterkammer und die Wirtschaftskammer Österreich, haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Zu Frage 2:
Keine seitens des BMeiA.
Zu Frage 3:
Seitens des BMeiA wurden und werden verschiedene Aktivitäten zur Information der Öffentlichkeit über die Europäische Union durchgeführt, etwa Europa-Dialog-Veranstaltungen oder EU- Wanderausstellungen für Schulen. Die Kosten in den Jahren 2006 bis 2011 betrugen:
2006 EUR 150.848,61
2007 EUR 64.477,61
2008 EUR 514.712,95
2009 EUR 139.457,35
2010 EUR 110.793,58
2011 EUR 203.426,46.