10670/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0044-I/A/15/2012

Wien, am  26. April 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 10768/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Ja, sofern mit der Studie die Arbeit von Wang T. T., Parides M. K., Palese P. (Mount Sinai School of Medicine, New York, NY 10029, USA) „Seroevidence for H5N1 Influenza Infections in Humans: Meta-Analysis“ in der Zeitschrift Science (Science 2012, Feb 23.) gemeint ist.


Diese Arbeit wurde im Februar 2012 veröffentlicht und muss sich nun der Diskussion in den Fachkreisen stellen.

 

Frage 2:

Die Meldepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an einer Infektion mit dem Influenzavirus A/H5N1 oder einem anderen Vogelgrippevirus bei Menschen wurde mit BGBl. I Nr. 114/2006 vom 24. Juli 2006 in Österreich eingeführt.

 

Seit diesem Zeitpunkt bis 2012 wurde meinem Ressort kein Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesfall an einer Infektion mit dem Influenzavirus A/H5N1 oder einem anderen Vogelgrippevirus bei Menschen in Österreich gemeldet.

 

Im Veterinärbereich spricht man von „Aviärer Influenza“ (bzw. veraltet: „Geflügelpest“). Der zugrunde liegende Begriff „Aviäre Influenza“ ist in Anhang I der Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza (2005/94/EG) definiert.

 

Zwischen dem 14. Februar 2006 und dem 26. April 2006 wurden in Österreich 125 positiv auf Aviäres-Influenza-Virus (AI-V) getestete Wildvögel gemeldet. Im ersten Halbjahr 2006 wurden insgesamt 3151 Tiere untersucht.

Ein Überblick über die Situation in Österreich zwischen Oktober 2005 und Juni 2006 wurde in Form eines Berichtes auf der Homepage des BMG veröffentlicht:

http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/3/2/4/CH1144/CMS1154686138655/aviaere_influenza_-_endbericht.pdf

 

Seit 2003 trat in Österreich im Nutzgeflügel kein Fall von Aviärer Influenza auf.

 

Fragen 3 bis 5:

Seit 2003 wurden in Österreich weder aus prophylaktischen noch aus Gründen der Seuchenbekämpfung Tiere getötet. Es sind keine Kosten für Entschädigungs-leistungen bzw. Desinfektion von Betrieben auf Grund von Infektionen mit AI-Virus entstanden. Im Zeitraum 2003 bis 8. März 2012 sind keine diesbezüglichen Kosten angefallen.

 

Fragen 6 bis 8:

Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zitierte oder durchgeführte Studien werden, wie dies generell bei Beurteilung aller wissenschaftlichen Publikationen üblich ist, dahingehend überprüft, ob diese in einem wissenschaftlichen anerkannten Fachjournal publiziert wurden. Diese anerkannten Journale weisen ein hohes wissenschaftliches Niveau auf, da alle eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten von mindestens 2 bis 3 unabhängigen internationalen Expert/inn/en begutachtet werden. Diese Review-Prozesse folgen anerkannten internationalen Standards.

 

Werden Studien schließlich publiziert, so erfolgt anschließend eine Diskussion in Fachkreisen. Dabei werden gegebenenfalls Qualitätsmängel aufgezeigt, welche in der Folge ebenso publiziert werden. Diese Fachdiskussionen werden durch mein Ressort verfolgt.

 

Die bereits erwähnte, im Februar 2012 erfolgte Publikation von Wang T. T., Parides M. K., Palese P. „Seroevidence for H5N1 Influenza Infections in Humans: Meta-Analysis“ in der Zeitschrift Science postuliert eine weitere Verbreitung von H5N1 und zieht die Schlussfolgerung, dass die Erkrankung weniger tödlich ist.

 

Die Erkenntnis, dass es bei Influenza, so auch bei H5N1-Influenza, von klinisch inapparenten (symptomlos) bis zu schwerwiegenden Verläufen kommen kann, ist nicht unbekannt. Klar ist auch, dass sich diese hier vorliegende Meta-Analyse nur auf den serologischen Nachweis von H5N1-Influenzainfektionen bezieht und nicht, wie andere epidemiologische Arbeiten zu diesem Thema, auf die Verbreitung und Häufigkeit von menschlichen H5N1-Erkrankungen. Im Rahmen von nationalen Überwachungssystemen werden jedoch nur Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle und nicht rein serologische Nachweise symptomloser Verläufe erfasst.

Da es sich also im Vergleich zu den älteren Studien der WHO hierbei sowohl um ein anderes Studiendesign als auch eine unterschiedliche Fragestellung handelt, sind diese Ergebnisse der unterschiedlichen Studien aus fachlicher Sicht nicht vergleichbar, jedoch eine wichtige zusätzliche Erkenntnis.

 

Frage 9:

Der österreichische Pandemieplan wird derzeit aktualisiert, wobei im Rahmen der Überarbeitung der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt wird.