10673/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0048-I/A/15/2012
Wien, am 25. April 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 10836/J der Abgeordneten Dr. Winter und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend weise ich darauf hin, dass die nachfolgenden Ausführungen nur für den Zeitraum ab 1.1.2005 erfolgen können, da die Aufbewahrungsfrist von Verrechnungsunterlagen bzw. -aufschreibungen gemäß § 88 BHG lediglich 7 Jahre beträgt und daher keine Informationen für den Zeitraum davor vorliegen.
Frage 1 (a – c):
Nein.
Fragen 2 und 3:
Jahr |
Informationszweck /-art |
Kosten |
Auftraggeber |
Moment - Magazin für Menschenrechte # 16/2009 |
Einschaltung zum Thema „Ernährung“ als Information für die Bevölkerung |
3.700,00 € |
BMG |
Die Rechtsgrundlage für die Informationstätigkeit findet sich in Teil 1 Abs. 10 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes sowie in Art. 17 B-VG.
Frage 4:
Der Verein SOS Mitmensch erhielt seitens des Bundesministeriums für Gesundheit keine sonstigen finanziellen Zuwendungen.