10673/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0048-I/A/15/2012

Wien, am 25. April 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 10836/J der Abgeordneten Dr. Winter und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Einleitend weise ich darauf hin, dass die nachfolgenden Ausführungen nur für den Zeitraum ab 1.1.2005 erfolgen können, da die Aufbewahrungsfrist von Verrechnungsunterlagen bzw. -aufschreibungen gemäß § 88 BHG lediglich 7 Jahre beträgt und daher keine Informationen für den Zeitraum davor vorliegen.

 

Frage 1 (a – c):

Nein.

 


Fragen 2 und 3:

 

Jahr

Informationszweck /-art

Kosten

Auftraggeber

Moment - Magazin für Menschenrechte  # 16/2009

Einschaltung zum Thema „Ernährung“ als Information für die Bevölkerung

3.700,00 €

BMG

 

Die Rechtsgrundlage für die Informationstätigkeit findet sich in Teil 1 Abs. 10 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes sowie in Art. 17 B-VG.

 

Frage 4:

Der Verein SOS Mitmensch erhielt seitens des Bundesministeriums für Gesundheit keine sonstigen finanziellen Zuwendungen.