1068/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Textfeld:

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0033 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. APR. 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen und

            Kollegen vom 26. Februar 2009, Nr. 1079/J, betreffend Vergabe

            des AMA Gütesiegels an Produkte die unter Einsatz von gentechnisch

            veränderten Organismen in Futtermitteln erzeugt worden sind

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 24. April 2009, Nr. 1079/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

In den letzten Jahren wurde das AMA–Gütesiegel wie folgt vergeben:

 

2006 : 478 Lizenznehmer

2007: 527 Lizenznehmer

2008:  538 Lizenznehmer


 

Es sind alle Produktbereiche erfasst (Fleisch, Fleischereierzeugnisse, Milch, Milchprodukte, Obst-Gemüse-Erdäpfel, Frischeier, Be- und Verarbeitungsprodukte).

 

Zu Frage 2:

 

Für die Vergabe und die Kontrolle des AMA-Gütesiegels ist die AMA Marketing GesmbH verantwortlich. Die Vor-Ort-Kontrollen und Laboranalysen werden von externen Kontrollstellen bzw. Labors durchgeführt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Eine im Jahr 2005 von der AGES und der Universität für Bodenkultur durchgeführte „Machbarkeitsstudie zur Auslobung ´gentechnikfrei´ und Vermeidung von GVO bei Lebensmitteln aus tierischer Erzeugung“ hat ergeben, dass eine Umstellung aller Tierkategorien für eine Auslobung „gentechnikfrei erzeugt“ unter Beibehaltung der Leistungen und Marktanteile nicht möglich ist.

 

Zu Frage 5:

 

2006: Rund 2,8 Mio Euro

2007: Rund 3,0 Mio Euro

2008: Derzeit kann keine genaue Summe angegeben werden.

 

Zu den Fragen 6, 7und 12:

 

Es gibt klare gesetzliche Regelungen, welche Produkte als gentechnisch verändert zu kennzeichnen sind.

 

Das AMA-Gütesiegel darf nicht verwendet werden, wenn Lebensmittel GVO enthalten oder aus solchen bestehen, Lebensmittel aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, also kennzeichnungspflichtig gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 idgF wären.

 

Die AMA Marketing hat zur Ausrichtung des AMA-Gütesiegels ein übergeordnetes Lenkungsgremium (Vertreter der Sozialpartnerschaft) und für jede Gütesiegelrichtlinie ein spezifisches Fachgremium (Vertreter von Lebensmittel­handel, Gewerbe & Industrie, Landwirtschaft) eingerichtet, in welchem die Weiter­entwicklung der Richtlinien beschlossen wird.

 

Zu Frage 8:

 

Die landwirtschaftlichen Produktionsbestimmungen für die Rinder- und Schweinemast wurden als Teil des AMA-Gütesiegels Frischfleisch für eine Förderung gemäß Maßnahme 132 der Sonderrichtlinie des BMLFUW „sonstige Maßnahmen“ zur Umsetzung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums im Jahr 2008 ausgewählt.

Damit können Landwirte, die sich daran beteiligen, einen Kontrollkostenzuschuss beantragen (degressiv 50% im 1. Jahr - 30% im letzten Jahr). Dieser Bereich stellt neben geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen, Bio und DAC Wein nur einen Teil dieser Maßnahme dar. Sie ist mit einem jährlichen Gesamtbudget von € 7,7 Mio ausgestattet und wird zu 48,56 % aus EU-Mitteln, zu 30,86 % aus Bundesmitteln und zu 20,58 % aus Mitteln der Bundesländer finanziert.

 

Zu Frage 9:

 

Ja. Auf der Startseite zum AMA-Gütesiegel (www.ama.at) sowie in jeder AMA-Gütesiegelrichtlinie wird darauf hingewiesen, dass eine kontrolliert GVO-freie Fütterung nur im Rahmen von „Bio“ sichergestellt ist.

 

Bei der Erzeugung von AMA-Gütesiegelprodukten ist der Einsatz von GVO in Futtermitteln verboten, wenn Produkte eine separate Positivkennzeichnung „gentechnikfrei erzeugt“ aufweisen und die Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung des österreichischen Lebensmittelbuches eingehalten wird.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Eine Statistik diesbezüglich liegt nicht vor.

 

Zu Frage 13:

 

Landwirte, die am AMA-Gütesiegelprogramm teilnehmen, haben für das AMA-Gütesiegelprogramm keine Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.


 

Zu Frage 14:

 

Alle Lizenznehmer im Fleischbereich (insb. die Schlacht- und Zerlegebetriebe), welche am AMA-Gütesiegelprogramm teilnehmen, haben die im Rahmen des Gebührenmodells vorgesehenen Beiträge zu zahlen. Im Jahr 2007 lag der Gesamtbeitrag bei € 74. 200,-.

 

Der Bundesminister: