10681/AB XXIV. GP
Eingelangt am
27.04.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0060-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10755/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Stellenmodell II JA Wien-Josefstadt und Bewertung der dem Zentralen Überstellungsdienst zugeordneten Arbeitsplätze“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 2, 3, und 5:
Der elektronisch überwachte Hausarrest (eüH) wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 2010 als neue Vollzugsform für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft an Jugendlichen und Erwachsenen eingeführt (BGBl. I Nr. 64/2010). Die elektronische Überwachung der Insassen wird von einer zentralen Überwachungszentrale wahrgenommen.
Dazu gab es ein Vorgespräch am 29. Juli 2010, bei dem die Abteilung III/3 des Bundeskanzleramts (BKA), die Abteilung III 1 des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) und die Abteilung VD4 der Vollzugsdirektion vertreten waren. Daraufhin wurde am 10. August 2010 unter Einbindung des Zentralausschusses ein Projektantrag beim BKA eingebracht, das der Einrichtung von acht in E2a/4 bewerteten Projektarbeitsplätzen (befristet zunächst mit 31. August 2011, in der Folge verlängert bis 31. Dezember 2011) zugestimmt hat.
Am 27. Dezember 2011 wurden die Arbeitsplätze im Zuge des Bewertungsverfahrens von Vertretern der Abteilung III/3 des Bundeskanzleramtes besichtigt. An der Arbeitsplatzbesichtigung nahmen außerdem Vertreter der Abteilung III 1 des Bundesministeriums für Justiz und der Vollzugsdirektion teil.
Die Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes (ZÜD) stehen in keinem Zusammenhang mit der Überwachungszentrale, weshalb deren Bewertung nicht Gegenstand dieses Verfahrens war.
Zu 4, 6, 7, 10, 11, 15 und 16:
Für sämtliche Bewertungsfragen im Justizressort ist die Abteilung III/3 des Bundeskanzleramts zuständig, für die dem Strafvollzug zugeordneten Arbeitsplätze auf Seiten des BMJ die Abteilung III 1 des Bundesministeriums für Justiz.
Die Befassung des Bundeskanzleramts mit den drei Arbeitsplätzen des ZÜD erfolgte (im Gesamtzusammenhang mit der Umsetzung des Stellenmodells) mit Note vom 6. April 2011. Die Arbeitsplätze wurden bereits gemäß § 143 BDG (einheitlich) nach E2a/2 (Sachbearbeiter Wirtschaftsstelle) bewertet; mit Inkrafttreten des Bundesfinanzgesetzes 2012, BGBl. I 110/2011 vom 30. November 2011 wurde der Personalplan 2012 in diesem Sinn angepasst.
Zu 8 und 9:
Es handelt sich in beiden Fällen um Arbeitsplätze der Verwendungsgruppe E2a, für die gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. März 2011, BGBl. II Nr. 97/2011, der durchschnittliche Personalaufwand auf Basis 2010 einheitlich mit 58.518 Euro anzusetzen ist.
Zu 12 bis 14:
Mir liegen keine über die in der Anfrage bereits genannten Zahlen hinausgehenden Statistiken zum ZÜD vor.
Zu 17 bis 19, 21 bis 24 und 29:
Die Konzentrationsmaßnahmen im administrativen Bereich der Justizanstalt Wien-Josefstadt wurden mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2010 mit Zustimmung der Personalvertretungen im Rahmen eines Projekts gestartet. In weiterer Folge wurden die Projektarbeitsplätze gemäß §§ 137, 143 BDG bewertet; die zuständigen Zentralausschüsse wurden gemäß § 14g PVG mit den vorgeschlagenen Arbeitsbewertungen befasst. Da das PVG keine weiteren Mitwirkungstatbestände der Personalvertretung in solchen Angelegenheit kennt, haben sich damit die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung erschöpft.
Zu 20:
Derzeit gibt es dazu kein Vorhaben.
Zu 25 bis 27 und 30:
Die Personalvertretungen wurden zu allen im PVG angeführten Mitwirkungstatbeständen vom zuständigen Organ befasst; es kann daher aus meiner Sicht weder der Vollzugsdirektion noch der Anstaltsleitung der Justizanstalt Wien-Josefstadt eine Verletzung des PVG angelastet werden.
Zu 28:
Mir liegt in dieser Sache keine Beschwerde des Dienststellenausschusses der Bediensteten des Exekutivdienstes der Justizanstalt Wien-Josefstadt vor.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl