10682/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0061-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10762/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte 2011“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Wie schon zur Voranfrage Zl. 7443/J-NR/2011 habe ich eine Auswertung über die Verfahrensautomation Justiz in Auftrag gegeben; die Ergebnisse sind dem Anhang zu entnehmen. Auch für diese Erhebung gilt, dass eine Differenzierung danach, ob die in Verfahren vor den Landesgerichten bewilligten Anordnungen wegen vorsätzlich begangener Straftaten oder aber wegen fahrlässig begangener Straftaten erlassen wurden, mit vertretbarem Aufwand nicht durchführbar ist. Erfahrungsgemäß kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der weit überwiegende Anteil in Verfahren wegen vorsätzlich begangener Straftaten erging.

Zu  3:

Verfahren vor dem Verfassungsgerichthof, die eine angebliche Verfassungswidrigkeit des § 116 StPO zum Gegenstand haben, sind mir bisher nicht bekannt.

 

Wien,       . April 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.