10682/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0061-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10762/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte 2011“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Wie schon zur Voranfrage Zl. 7443/J-NR/2011 habe ich eine Auswertung über die Verfahrensautomation Justiz in Auftrag gegeben; die Ergebnisse sind dem Anhang zu entnehmen. Auch für diese Erhebung gilt, dass eine Differenzierung danach, ob die in Verfahren vor den Landesgerichten bewilligten Anordnungen wegen vorsätzlich begangener Straftaten oder aber wegen fahrlässig begangener Straftaten erlassen wurden, mit vertretbarem Aufwand nicht durchführbar ist. Erfahrungsgemäß kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der weit überwiegende Anteil in Verfahren wegen vorsätzlich begangener Straftaten erging.
Zu 3:
Verfahren vor dem Verfassungsgerichthof, die eine angebliche Verfassungswidrigkeit des § 116 StPO zum Gegenstand haben, sind mir bisher nicht bekannt.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.