10683/AB XXIV. GP
Eingelangt am
27.04.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0062-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10766/J-NR/2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sachverhaltsdarstellung Zahlungsstabilisierungsgesetz“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Die in der Anfrage erwähnte Sachverhaltsdarstellung vom 30. September 2011 ist am 3. Oktober 2011 bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingelangt.
Das Verfahren wurde am 10. Oktober 2011 ohne Durchführung von Ermittlungen gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Es unterlag keiner Berichtspflicht, weil es sich um offenkundig haltlose Vorwürfe handelte (Punkt B./l. des Berichtspflichtenerlasses 2009, BMJ‑D22/0001‑IV 2/2009) und ein besonderes öffentliches Interesse im Sinne des § 8 Abs. 1 StAG nicht vorlag.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl