10683/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0062-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10766/J-NR/2012

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sachverhaltsdarstellung Zahlungsstabilisierungsgesetz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Die in der Anfrage erwähnte Sachverhaltsdarstellung vom 30. September 2011 ist am 3. Oktober 2011 bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingelangt.

Das Verfahren wurde am 10. Oktober 2011 ohne Durchführung von Ermittlungen gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Es unterlag keiner Berichtspflicht, weil es sich um offenkundig haltlose Vorwürfe handelte (Punkt B./l. des Berichtspflichtenerlasses 2009, BMJ‑D22/0001‑IV 2/2009) und ein besonderes öffentliches Interesse im Sinne des § 8 Abs. 1 StAG nicht vorlag.

 

 

Wien,        . April 2012

 

Dr. Beatrix Karl