10684/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0063-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10769/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mathias Venier und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Rechtssituation hinsichtlich eines möglichen Verbotes von Minaretten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Bloße Informationsersuchen und die Erteilung von reinen Rechtsauskünften sind nicht Gegenstand des Interpellationsrechts, welches der parlamentarischen Kontrolle der Verwaltung dient (Morscher, Die parlamentarische Interpellation, 342f). Überdies fällt die Beurteilung der Frage, inwieweit ein „Minarett-Verbot“ gegen das Grundrecht der freien Religionsausübung verstoßen könnte, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Justizressorts.

 

Wien,       . April 2012

 

Dr. Beatrix Karl