10684/AB XXIV. GP
Eingelangt am
27.04.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0063-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10769/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mathias Venier und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Rechtssituation hinsichtlich eines möglichen Verbotes von Minaretten“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Bloße Informationsersuchen und die Erteilung von reinen Rechtsauskünften sind nicht Gegenstand des Interpellationsrechts, welches der parlamentarischen Kontrolle der Verwaltung dient (Morscher, Die parlamentarische Interpellation, 342f). Überdies fällt die Beurteilung der Frage, inwieweit ein „Minarett-Verbot“ gegen das Grundrecht der freien Religionsausübung verstoßen könnte, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Justizressorts.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl