10685/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0064-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10770/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „fehlerhafte Beantwortung der Anfrage (9966/J)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 5:

Die Arbeitsgruppe „SKA Wien-Josefstadt“ wurde durch die Vollzugsverwaltung eingerichtet, um ausgehend von vorliegenden Expertenberichten die mögliche weitere Entwicklung der Sonderkrankenanstalt ergebnisoffen zu erarbeiten. Zweck der hier eingesetzten Arbeits­gruppe, die am 3. August 2011 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, war die vertiefte Evaluierung der Organisation der Sonderkrankenanstalt in der Justizanstalt Wien-Josefstadt und die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die weitere Vorgangsweise. Wie der Be­antwortung der Anfrage Zl. 9966/J-NR/2011 und der Beantwortung der Anfrage Zl. 10501/J-NR/2012 im Detail entnommen werden kann, hat die Evaluierung der Sonderkrankenanstalt Wien-Josefstadt durch die Arbeitsgruppe keinen Bedarf ergeben, diese auszubauen. Geprüft wird aktuell ein Umbau mit dem Ziel einer baulichen Entflechtung innerhalb der Justizanstalt.


Zu 3 und 4:

Ich bitte um Verständnis, dass diese Fragen in ihrer Allgemeinheit nicht beantwortet werden können, weil es ressortweit in allen Bereichen und auf allen Ebenen laufend kleinere und größere Projekt- und Arbeitsgruppen mit unterschiedlichsten Aufgaben und Zielsetzungen gibt, ohne dass darüber zentral eine Evidenz, geschweige denn eine Kostenrechnung geführt würde. Diese Gruppen dienen teilweise dazu, getroffene Entscheidungen umzusetzen, teilweise haben sie aber auch nur die Grundlagen für eine Entscheidung aufzubereiten, sodass die „Umsetzung“ des Ergebnisses auch im Unterbleiben einer bestimmten Maßnahme bestehen kann.

Zu 6 bis 7.2:

Ein Ausbau der Sonderkrankenanstalt in der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist nicht geplant. Angesichts der hohen Kosten einer extramural erfolgenden medizinischen Insassenver­sorgung wurde aber selbstverständlich auch eine Nutzung des Heeresspitals Stammersdorf als Alternative dazu auch im stationären Bereich im Sinne einer möglichen Erweiterung der zunächst im ambulanten Bereich begonnenen Kooperation erwogen, jedoch konnte das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport diesem Ansinnen bisher nicht näher­treten.

 

Wien,        . April 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl