10690/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0070-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10813/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mario Kunasek und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Das Bundesministerium für Justiz hat keine Rahmenverträge zur Beförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgeschlossen. Für das Bundesministerium sind insoweit die von der Bundesbeschaffung GmbH im Rahmen ihres gesetzlichen Zuständigkeitsbereiches abgeschlossenen Verträge maßgeblich. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Zl. 10810/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen.
Zu 6 bis 12 und 14:
Im Bundesministerium für Justiz standen im fraglichen Zeitraum und zum fraglichen Stichtag keine Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und dergleichen zur Verfügung. Taxiabrechnungen werden von den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die Bearbeitung der Ansprüche der
Dienstreisenden auf Grund der Reisegebührenvorschrift 1955 geprüft und es wird das dienstliche Erfordernis beurteilt. Alle Reiserechnungen und alle Einzelrechnungen werden auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit hin geprüft. Für die Ergreifung dienstrechtlicher Konsequenzen bestand und besteht kein Anlass.
Zu 13:
Im Jahr 2011 wurde für Taxifahrten ein Betrag von 6.691,27 Euro aufgewendet.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl