10696/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0076-Pr 1/2012 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10859/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Andreas Karlsböck und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „unabhängige Heilmittelkommission (UHK) – mangelnde Effizienz und Rechtssicherheit?“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die legislative Betreuung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) – einschließlich der Ausgestaltung der Verfahrensbestimmungen – liegt gemäß § 545 Abs. 1 ASVG und Teil 2 Punkt C 4. der Anlage zu § 2 des BMG in der geltenden Fassung („Angelegenheiten der Sozialversicherung“) beim Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Wien, . April 2012
Dr. Beatrix Karl