107/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.12.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 19.12.2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0238-IK/1a/2008

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 257/J betreffend „Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 26. November 2008 an Bundesminister Dr. Martin Bartenstein gerichtet wurde, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Im anfragegegenständlichen Zeitraum vom 11.1.2007 bis zum 26.11.2008 wurden  an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros der Staatssekretärin  Belohnungen in folgender Höhe ausbezahlt:

 

Belohnungen in €

Kalenderjahr

2007

2008

Summe

Kabinett des Bundesministers

18.350,-

5.440,-

23.790,-

Kabinett der Staatssekretärin

1.371,-

2.912,-

4.283,-

Summe

19.721,-

8.352,-

28.073,-

 


 

 

Im Zeitraum 11.1.2007 bis 31.12.2007 wurden an insgesamt 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros Belohnungen ausbezahlt, wobei die höchste ausbezahlte Belohnung € 800,-- betrug. Im Büro der Staatssekretärin waren es im vergleichbaren Zeitraum acht Personen mit einem Maximalbetrag von € 181,--.

 

Im Zeitraum 1.1.2008 bis 26.11.2008 wurden an insgesamt 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros Belohnungen ausbezahlt, wobei die höchste ausbezahlte Belohnung € 340,-- betrug. Im Büro der Staatssekretärin waren es im vergleichbaren Zeitraum sieben Personen mit einem Maximalbetrag von € 700,--.

 

Die Zuerkennung dieser Belohnungen erfolgte aufgrund außerordentlicher Leistungen der Kabinettsmitarbeiter/Innen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren.

Die Aufstellung der ausbezahlten Belohnungen je Kalenderjahr und Organisationseinheit enthält auch die Weihnachtsbelohnungen.