10710/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       April 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0056-I/4/2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10810/J vom 29. Februar 2012 der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Seitens der Bundesbeschaffung GmbH wurden für Taxi-Business-Karten Lösungen in zwei Varianten angeboten, aus welchen die Bundesministerien selbstständig die für den konkreten Bedarf nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit bestgeeignete Variante auswählen konnten. Die diesbezüglichen Vertragstexte können wegen der vereinbarten vertraglichen Verschwiegenheitspflicht nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu 6. bis 8.:

2011 waren im Bundesministerium für Finanzen 18 Taxikarten im Einsatz, die von Mitgliedern des Ministerbüros sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des im Bundesministerium für Finanzen angesiedelten Staatssekretärs genützt werden. Darüber hinaus werden jährlich etwa 1.500 Einzelkarten verwendet. Taxifahrten werden nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen. Taxis können dabei von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benützt werden, wenn dafür ein dringendes dienstliches Erfordernis besteht.


Zu 9.:

Kontrollen erfolgen grundsätzlich durch die beziehungsweise den jeweiligen Vorgesetzten.

 

Zu 10. bis 12.:

Im Zuge von Qualitätssicherungsmaßnahmen wurde in einem einzigen Fall nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Bundesdienst eine geringfügige Verwendung von Taxi-Einzelkarten zu außerdienstlichen Zwecken festgestellt. Der aus diesen Taxikosten resultierende Betrag wurde von dem ehemaligen Mitarbeiter umgehend und von sich aus ersetzt, sodass sich zivilrechtliche Schritte erübrigten. Die in derartigen Fällen üblicherweise zu veranlassenden Maßnahmen konnten aufgrund des zu diesem Zeitpunkt bereits beendeten Dienstverhältnisses zum Bund nicht mehr gesetzt werden.

 

Zu 13.:

Die Gesamtkosten aller Taxifahrten im Bundesministerium für Finanzen betrugen im Jahr 2011 € 28.045,27 zuzüglich € 16.252,60 für mit Reiserechnung abgerechnete Taxifahrten anlässlich von Dienstreisen.

 

Zu 14.:

Schon bisher wurden Taxis nur in Anspruch genommen, soweit dies dienstlich erforderlich ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.