10712/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0062-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10853/J vom 29. Februar 2012 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 10.:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat als federführend zuständiges Ministerium unter Miteinbeziehung der im jeweiligen Zuständigkeitsbereich betroffenen Ressorts eine Gesamtstellungnahme dazu abgegeben. In dieser Stellungnahme wurde detailliert auf die einzelnen im Konsultationspapier angesprochenen Punkte und Änderungsvorschläge eingegangen.
Die Stellungnahme des BMG ist auf der Website der EK veröffentlicht und kann unter http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/contribution_austria_en.pdf abgerufen werden.
Wie bei allen EU-Vorhaben üblich, wird auf nationaler Ebene der Nationalrat im Rahmen der Unterrichtungen gemäß Art. 23e B-VG sowie der Bestimmungen des EU-Informationsgesetzes über die Verhandlungen auf Ratsebene informiert. Sollte auf EU-Ebene eine novellierte Tabakprodukterichtlinie beschlossen werden und sich daraus eine Notwendigkeit der Novellierung des österreichischen Tabakgesetzes ergeben, wird diese im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren abzuhandeln sein.
Das Bundesministerium für Finanzen erachtet die im Kontext der Überarbeitung der Tabakprodukterichtlinie thematisierte Einführung von „Plain Packaging“ aus gesundheitlicher Sicht als begründbar. In seiner im Zuge des Konsultationsverfahrens der EK von Seiten des BMG abgegebenen Stellungnahme hat Österreich jedoch auch auf allfällige damit verbundene Probleme wie beispielsweise im Zusammenhang mit Schmuggel von Tabakwaren, Urheber- und Markenrechtsproblemen, etc. aufmerksam gemacht.
Auch andere im Dokument der EK zum Konsultationsverfahren vorgeschlagene Maßnahmen, z.B. ein generelles Verbot von Zigarettenautomaten, wären aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen kritisch zu bewerten; der Zugang zu Tabakwaren wäre durch geeignete Jugendschutzbestimmungen, wie sie in Österreich bereits bestehen, zu reglementieren.
Maßnahmen, wie sie im Abschnitt 6 des Dokuments zum Konsultationsverfahren zur Diskussion gestellt werden, durch welche die Ausstellung von Tabakerzeugnissen und die Verkaufsförderung an Verkaufsorten eingeschränkt würden (sog. „Präsentationsverbote“), wären nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen unverhältnismäßig und daher abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen