10716/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0077-III/4a/2012 |
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Wien, 23. April 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10816/J-NR/2012 betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros, die die Abg. Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 10810/J-NR/2012 durch die Bundesministerin für Finanzen verwiesen.
Zu Fragen 6 bis 8:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfügt über keine Dauerkarten (Taxi-Business-Karten, Taxischeckhefte etc.), sondern verwendet ausschließlich Einmalkarten. Diese werden nach Bedarf vom Taxiunternehmen angefordert. Im angefragten Zeitraum standen 718 Einmalkarten zur Verfügung. Die Einmalkarten stehen nach dienstlichen Erfordernissen allen Bediensteten zur Verfügung und es wurden die Taxifahrten nach dienstlicher Notwendigkeit in Anspruch genommen.
Zu Fragen 9 bis 12:
Die dienstliche Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Einmalkarten ist vom jeweiligen Vorgesetzten zu überprüfen. Fälle der in Frage 10 angesprochenen Art gab es nicht. Konsequenzen bei Verwendung für nicht dienstliche Zwecke sind disziplinarrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur.
Zu Frage 13:
Die Gesamtkosten für Taxifahrten (inklusive im Rahmen von Dienstreisen) im nachgefragten Zeitraum betrugen EUR 26.447,88.
Zu Frage 14:
Schon bislang wurden Taxifahrten nur in Anspruch genommen, als dies dienstlich erforderlich gewesen ist.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.