10717/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0078-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 23. April 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10825/J-NR/2012 betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes, die die Abg. Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1 sowie zu Fragen 5 bis 7, soweit diese die Fragestellung 1 betreffen:

Vorweg wäre darauf hinzuweisen, dass für die Einreichung zur Eignungserklärung Gebühren und Verwaltungsabgaben entsprechend dem Gebührengesetz 1957 als auch der Bundes­verwaltungsabgabenverordnung 1893 anfallen. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Rechnungshof betrugen diese EUR 13,00 Eingabegebühr, EUR 21,80 Beilagengebühr für das Manuskript pro Schulart und EUR 6,50 Verwaltungsabgabe für die Ausstellung des Approba­tionsbescheids. Vor dem Hintergrund, dass mit der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetz (GebG-ValV 2011) mit 1. Juli 2011 bereits die Eingabegebühr auf EUR 14,30 erhöht wurde, befindet sich die angesprochene Empfehlung des Rechnungshofes bezüglich des Vorhabens der Aufnahme des Sachverhaltes in die Verordnung der Bundesregierung über die Verwaltungs­abgaben in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung und über die Art ihrer Einhebung bei den Bundesbehörden (Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983) derzeit noch in Prüfung, zumal zu bedenken gegeben werden darf, dass eine (weitere) Erhöhung jene Einreicher begünstigen würde, die aus ökonomischen Gründen leichter in der Lage sind, die Erhöhung wirtschaftlich zu verkraften. Kleine Verlage bzw. Eigenverleger würden durch diese Vorgangs­weise klar benachteiligt werden. Derzeit erfolgt die pädagogische Prüfung ausschließlich auf Grund von Qualitätskriterien, bei höheren Einreichgebühren bzw. Abgaben würde schon im Vorfeld eine Selektion nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen. Diese Vorgangsweise könnte sich negativ auf die Qualität der Unterrichtsmaterialien bzw. auf die methodisch-didaktische Vielfalt auswirken.

 

Zu Frage 2 sowie zu Fragen 5 bis 7, soweit diese die Fragestellung 2 betreffen:

Zur Empfehlung des Rechnungshofs, nach Möglichkeit nicht Lehrer, sondern Verwaltungs­bedienstete als Schulbuchreferenten heranzuziehen, wird festgehalten, dass die Schulbuch­konferenz (an Schulen mit Schulgemeinschaftsausschüssen) bzw. das Schulforum festlegt, welche Unterrichtsmaterialien beschafft werden sollen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Schulbuchreferentinnen und -referenten für die Vorbereitung der Schulkonferenz (bzw. Schul­forum) verantwortlich sind und somit nicht nur administrative Tätigkeiten, sondern insbesondere Tätigkeiten mit pädagogischer Verantwortung im Rahmen der Schulbuchauswahl übernehmen.

Darüber hinaus empfiehlt der Rechnungshof in seiner Schlussbemerkung (6) Verwaltungs­bedienstete als Schulbuchreferentinnen und -referenten zu verwenden. Hiezu wird jedoch bemerkt, dass in der Arbeitsplatzbeschreibung für Schulsekretärinnen und -sekretäre im Rahmen der Verwaltungstätigkeit „Schulbuchaktion: eine Mitwirkung besteht ausschließlich bezüglich des Posteinlaufes und der Herstellung des Vernichtungsprotokolles“ verankert ist. Ungeachtet der oben bemerkten wesentlichen pädagogischen Komponente im Rahmen der Schulbuchauswahl wäre bei einer ausschließlichen Verwendung von Verwaltungspersonal als Schulbuchreferentinnen und -referenten mit einem erhöhten Anfall von Überstunden auf Grund der gestiegenen Arbeitsbelastung der einzelnen Bediensteten (im Rahmen der vorgegebenen Personaleinsparungen) zu rechnen.

 

Zu Fragen 3 und 4 sowie zu Fragen 5 bis 7, soweit diese die Fragestellungen 3 und 4 betreffen:

Die angesprochenen Empfehlungen sind nicht an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gerichtet. Die gegenständlichen Fragestellungen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.