10718/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0080-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 23. April 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10841/J-NR/2012 betreffend Inseratenschaltungen und finanzielle Zuwendungen an den Verein „SOS Mitmensch“, die die Abg. Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1 lit. a sowie lit. b und c:

Jeweils Nein.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat bzw. hatte, soweit aus den verfüg­baren Unterlagen unter Berücksichtigung des siebenjährigen Aufbewahrungszeitraums von Verrechnungsunterlagen bzw. -aufschreibungen entnommen werden kann, seit 1. Jänner 2005 keine Inseratenschaltungen im Medium „MO“, „Magazin für Menschenrechte“, „MOMENT“ sowie audiovisuelle Schaltungen auf der homepage von „SOS Mitmensch“ getätigt.

Die durch nachgeordnete Dienststellen allfällig gesetzten Informationsaktivitäten könnten nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand erhoben werden; zudem hat die Zentralstelle auch keinen Einfluss darauf.

 


Zu Frage 4:

Hinsichtlich Förderungen an den Verein „SOS Mitmensch“ wird, soweit aus den verfügbaren Unterlagen unter Berücksichtigung des siebenjährigen Aufbewahrungszeitraums von Verrech­nungsunterlagen bzw. -aufschreibungen seit 1. Jänner 2005 entnommen werden kann, bemerkt, dass der angesprochene Verein im Jahr 2008 eine Sonderförderung über EUR 3.000,00 für Filmvermittlung anlässlich der Vorführung einer Filmreihe mit dem Titel „Filme fürs Bleiben“ in verschiedenen Wiener Kinos erhielt.

Die Beauftragung erfolgte durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige Stelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Förderungen stehen grundsätzlich bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004, bzw. allfälliger Voraus­setzungen nach besonderen Fördergesetzen, wie etwa dem Kunstförderungsgesetz bzw. nach Maßgabe entsprechender bundesfinanzgesetzlichen Ansätze offen.

Die durch nachgeordnete Dienststellen allfällig gewährten Förderungen könnten nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand erhoben werden; zudem hat die Zentralstelle auch keinen Einfluss darauf.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.