10722/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 27. April 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0090-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10780/J betreffend „die Einkünfte des GBV“, welche die Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 29. Februar 2012 an mich richteten, stelle ich eingangs fest, dass anders als in der Einleitung zur Anfrage ausgeführt gegenüber Funktionären keinerlei Anstellungsverhältnisse vorliegen. Zu den einzelnen Punkten der Anfrage führe ich aus wie folgt:
Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:
Da über die Höhe der Gehälter und Bezüge von Organwaltern des Revisionsverbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen (gBV) wie ähnlicher Verbände nur die Mitglieder entscheiden, betreffen diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.
Wie alle anderen "großen" Vereine unterliegt der Revisionsverband gBV einerseits einer jährlichen, (auch) gebarungsrechtlichen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer sowie andererseits einer externen, kontinuierlichen Qualitätsprüfung aufgrund des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes.
Antwort zu den Punkten 11 bis 14 der Anfrage:
Bei den Landesgruppen handelt es sich um keine juristischen Personen. Die Obmänner und deren Stellvertreter erhalten vom Verband keinerlei Gehälter und Bezüge.
Antwort zu den Punkten 15 bis 17 der Anfrage:
Wiewohl keine Melde- und Veröffentlichungspflichten bestehen, ist amtsbekannt, dass die Mitgliedsbeiträge im Jahr 2004 gesenkt wurden und wie die Prüfungsgebühren seither unverändert geblieben sind.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Vorab ist festzuhalten, dass der Revisionsverband gBV gemäß § 3 Abs. 2 Gebarungsrichtlinienverordnung, BGBl. Nr. 523/1979, verpflichtet ist, "Kurse, Seminare oder Vorträge, die Auflage von Lehrbehelfen oder die Ermöglichung praxisbezogener Schulungen" … "insbesondere (für) die mit der Geschäftsführung betrauten Personen" anzubieten.
Weiters ist amtsbekannt, dass die Teilnahmegebühren für vom Verband angebotene Schulungen im Regelfall deutlich unter den marktüblichen Konditionen liegen.
Antwort zu den Punkten 19 bis 24 der Anfrage:
Der Verband hat keinerlei Einnahmen aus öffentlichen Förderungen.