10726/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0084-I/4/2012 Wien, am 27. April 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lausch, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Februar 2012 unter der Nr. 10756/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bewertung der dem Zentralen Überstellungsdienst zugeordneten Arbeitsplätzen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 17:
Ø Wann fanden die Verhandlungen zwischen BMJ und BKA betreffend der acht E2a/4 Arbeitsplätze – elektronisch überwachter Hausarrest statt? (bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Gesprächsrunden).
Ø Wer war an den Gesprächen seitens des BMJ bzw. des BKA beteiligt? (bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Gesprächsrunden und der beteiligten Abteilungen).
Ø Wurden im Zuge der Verhandlungen über die
Arbeitsplätze des elektronisch überwachten Hausarrestes auch die
drei Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes
(ZÜD) mit evaluiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, warum wurden die 3 Arbeitsplätze des ZÜD noch nicht umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Ø War für die Verhandlung bzw. Evaluierung
betreffend der Projektarbeitsplätze EüH und der
Projektarbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes seitens des
BKA dieselbe Abteilung zuständig?
Wenn ja, welche Abteilung?
Ø Welche Abteilung des BKA hat die acht Projektarbeitsplätze – elektronisch überwachter Hausarrest – E2a/4 genehmigt?
Ø Welche Abteilung im BKA ist derzeit mit der Aufwertung der drei Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes betraut?
Ø Seit wann ist diese Abteilung (lt. Frage 6) mit den drei Arbeitsplätzen ZÜD betraut?
Ø Wie hoch sind die Kosten für die acht notwendigen Arbeitsplätze E2a/4 – elektronisch überwachter Hausarrest?
Ø Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes nach Aufwertung?
Ø Wie rechtfertigen sie die Umsetzung der notwendigen Aufwertung der acht Arbeitsplätze – EüH und die gleichzeitige Unterlassung der Aufwertung der drei Arbeitsplätze ZÜD?
Ø Liegt aus ihrer Sicht die Verantwortlichkeit der Unterlassung der Aufwertung der drei Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes im Rahmen der Evaluierung bzw. Verhandlung der acht Arbeitsplätze EüH beim Bundeskanzleramt oder beim Bundesministerium für Justiz?
Ø Wie rechtfertigen sie diese Unterlassung?
Ø Wurden Statistiken über die Arbeit des Zentralen Überstellungsdienstes analog der in der Einleitung angeführten Statistiken in die Evaluierung von Seiten des BMJ eingebracht?
Ø Wurden Statistiken (lt. Frage 12) von Seiten
des Bundeskanzleramtes zur Evaluierung angefordert?
Wenn nein, warum nicht?
Ø Wurden Statistiken (lt. Frage 12) in die Evaluierung
mit einbezogen?
Wenn ja, in welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Ø Welche Schritte müssen für die Umsetzung (lt. Frage 12) seitens des BKA noch unternommen werden? (Bitte um genaue Angabe der einzelnen Schritte inkl. dazugehörigen Zeitplanes)
Ø Wann ist mit einer Umsetzung der 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes auf 1x E2a/3 bzw. 2x E2a/2 zu rechnen und können sie die Einhaltung dieses Zeitplanes garantieren?
Diese Fragen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich, sondern in denjenigen der Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.
Mit freundlichen Grüßen