10726/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0084-I/4/2012                                                     Wien, am 27. April 2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lausch, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Februar 2012 unter der Nr. 10756/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bewertung der dem Zentralen Überstellungsdienst zugeordneten Arbeitsplätzen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 17:

Ø  Wann fanden die Verhandlungen zwischen BMJ und BKA betreffend der acht E2a/4 Arbeitsplätze – elektronisch überwachter Hausarrest statt? (bitte um ge­naue Aufschlüsselung der einzelnen Gesprächsrunden).

Ø  Wer war an den Gesprächen seitens des BMJ bzw. des BKA beteiligt? (bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Gesprächsrunden und der beteiligten Abtei­lungen).

Ø  Wurden im Zuge der Verhandlungen über die Arbeitsplätze des elektronisch über­wachten Hausarrestes auch die drei Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungs­dienstes (ZÜD) mit evaluiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, warum wurden die 3 Arbeitsplätze des ZÜD noch nicht umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?

Ø  War für die Verhandlung bzw. Evaluierung betreffend der Projektarbeitsplätze EüH und der Projektarbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes seitens des BKA dieselbe Abteilung zuständig?
Wenn ja, welche Abteilung?

Ø  Welche Abteilung des BKA hat die acht Projektarbeitsplätze – elektronisch über­wachter Hausarrest – E2a/4 genehmigt?

Ø  Welche Abteilung im BKA ist derzeit mit der Aufwertung der drei Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes betraut?

Ø  Seit wann ist diese Abteilung (lt. Frage 6) mit den drei Arbeitsplätzen ZÜD be­traut?

Ø  Wie hoch sind die Kosten für die acht notwendigen Arbeitsplätze E2a/4 – elektro­nisch überwachter Hausarrest?

Ø  Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes nach Aufwertung?

Ø  Wie rechtfertigen sie die Umsetzung der notwendigen Aufwertung der acht Ar­beitsplätze – EüH und die gleichzeitige Unterlassung der Aufwertung der drei Ar­beitsplätze ZÜD?

Ø  Liegt aus ihrer Sicht die Verantwortlichkeit der Unterlassung der Aufwertung der drei Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes im Rahmen der Evaluie­rung bzw. Verhandlung der acht Arbeitsplätze EüH beim Bundeskanzleramt oder beim Bundesministerium für Justiz?

Ø  Wie rechtfertigen sie diese Unterlassung?

Ø  Wurden Statistiken über die Arbeit des Zentralen Überstellungsdienstes analog der in der Einleitung angeführten Statistiken in die Evaluierung von Seiten des BMJ eingebracht?

Ø  Wurden Statistiken (lt. Frage 12) von Seiten des Bundeskanzleramtes zur Evalu­ierung angefordert?
Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wurden Statistiken (lt. Frage 12) in die Evaluierung mit einbezogen?
Wenn ja, in welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

Ø  Welche Schritte müssen für die Umsetzung (lt. Frage 12) seitens des BKA noch unternommen werden? (Bitte um genaue Angabe der einzelnen Schritte inkl. da­zugehörigen Zeitplanes)

Ø  Wann ist mit einer Umsetzung der 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungs­dienstes auf 1x E2a/3 bzw. 2x E2a/2 zu rechnen und können sie die Einhaltung dieses Zeitplanes garantieren?

 

Diese Fragen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich, sondern in denjenigen der Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.

 

Mit freundlichen Grüßen