10727/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0085-I/4/2012 Wien, am 27. April 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2012 unter der Nr. 10786/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes (Statistik Austria)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ø Warum wurde die Empfehlung, die Kooperation der Statistikeinrichtungen des Bundes und der Länder nicht umgesetzt?
Ø Wann werden erste Schritte zur Umsetzung gesetzt?
Ø Gibt es dahingehend Widerstände aus den Ländern?
Ø Wenn ja: Welchen Grund haben diese Widerstände?
Ø Gibt es Möglichkeiten den Ländern entgegenzukommen?
Zur Erörterung der Möglichkeiten einer Kooperation zwischen den landesstatistischen Diensten und der Bundesanstalt Statistik Österreich fanden aufgrund der Anregungen des Rechnungshofes eine Reihe von Sitzungen statt. In deren Rahmen wurden auch eine Reihe von Kooperationen und Bereinigungen im Statistikbereich besprochen und vereinbart. Bei der letzten diesbezüglichen Sitzung am 22.9.2010 wurden schließlich einvernehmlich folgende Feststellungen getroffen:
- es bestehen bei den Erhebungen im Bereich der Bundes- und Landesstatistik keine Überschneidungen (mehr), sodass es in dieser Richtung kein Einsparungspotential gibt;
- landesstatistische Dienste sollen aber überall dort, wo bei der Statistik Österreich Daten vorliegen, von Erhebungen für Landesstatistiken entlastet werden, wobei das Recht der Länder im eigenen Land Statistik zu betreiben, gewahrt bleibt;
- die Bundesanstalt soll durch Heranziehen von statistischen Daten, Auswertungen und Analysen der Länder entlastet werden;
- die Fachressorts und –abteilungen sollen allenfalls noch dort wahrgenommene statistischen Arbeiten auf die Bundesanstalt übertragen
- zur Koordinierung der statistischen Erhebungen von Bund und Ländern finden halbjährlich Sitzungen zwischen der Bundesanstalt und den landesstatistischen Diensten statt;
- die Einrichtung einer gemeinsamen postgradualen berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung für den Bereich der Statistik wird geprüft;
- die Ausbildungskurse der Bundesanstalt sollten auch für Statistiker der Länder zugänglich sein;
- zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den landesstatistischen Diensten und der Bundesanstalt soll das auf der Homepage des Landes Oberösterreich eingerichtete Statistik-Portal für die Einspeicherung von Veröffentlichungen, Arbeitspapieren, Arbeitsbehelfen und Arbeitsprogrammen genutzt werden.
Insgesamt ist damit die vom Rechnungshof angeregte Kooperation zwischen der Bundesanstalt Statistik Österreich und den landesstatistischen Diensten weitgehend umgesetzt.
Keine Einigung konnte darüber erzielt werden, dass die Aufgaben der Landesstatistik in Hinkunft durch die Bundesanstalt Statistik Österreich besorgt werden, da dies eine Änderung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung erfordern würde.
Mit freundlichen Grüßen