10729/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0087-I/4/2012                                                     Wien, am 27. April 2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2012 unter der Nr. 10807/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wurde seitens Ihres Ressorts für das Jahr 2011 ein Vertrag mit einem Wiener Ta­xiunternehmen zur Beförderung ihrer Mitarbeiter abgeschlossen?

Ø  Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., für welchen Zeitraum wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., mit welchem Unternehmen wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., unter welchen Konditionen wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10810/J durch die Frau Bundesministerin für Finanzen.


Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Wie viele Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches standen Ich­rem Ressort im Jahr 2011 zur Verfügung?

Ø  Welchen Mitarbeitern ihres Ressorts standen im Jahr 2011 diese Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten udgl. zur Verfügung?

Ø  Unter welchen Voraussetzungen durften Ihre Mitarbeiter diese Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten udgl. im Jahr 2011 verwenden?

 

Dem Ressort standen im Jahr 2011 34 Dauerkarten zur Verfügung. Im Wesentlichen erfolgt die Inanspruchnahme aber über Einzelkarten, die nicht Personen, sondern Or­ganisationseinheiten zur Verfügung stehen. Taxifahrten wurden nur nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen, die Karten stehen dafür grundsätzlich allen Bediensteten des Ressorts zur Verfügung, sofern sie dienstliche Fahrten zu absolvie­ren haben, für die die andere Verkehrsmittel nicht in Frage kommen.

 

Zu Frage 9:

Ø  Wie wird die Verwendung der Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten udgl. durch Ihre Mitarbeiter auf deren Berechtigung überprüft?

 

Die Kontrolle erfolgt durch den jeweiligen Vorgesetzten und im Zuge der Abrechnung der Kosten sowie des Quartalscontrollings. Über die Einzelkarten werden Aufzeich­nungen geführt.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø  Gab es im Jahr 2011 Fälle, in denen Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten udgl. von Ihren Mitarbeitern für dienstfremde bzw. private Zwecke verwendet wur­den?

Ø  Wenn ja, welche Konsequenzen hatte dieses Verhalten für die betroffenen Mitar­beiter?

Ø  Können Sie ausschließen, dass diese Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskar­ten udgl. von Ihren Mitarbeitern auch für dienstfremde bzw. private Zwecke ver­wendet wurden?

 

Solche Fälle gab es nicht.

Allfällige Konsequenzen eines Missbrauchs sind disziplinär, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflichten darstellen.

 


Zu Frage 13:

Ø  Welche Kosten entstanden Ihrem Ressort insgesamt für Taxifahrten im Jahr 2011?

 

Es entstanden Kosten in Höhe von € 29.313,--.

 

Zu Frage 14:

Ø  Sehen sie hier in Zukunft ein Einsparungspotential?

 

Schon bisher durften Taxis nur dann in Anspruch genommen werden, soweit dies dienstlich unbedingt erforderlich war und keine anderen adäquaten Möglichkeiten zur Verfügung standen. Das gilt auch zukünftig.

 

Mit freundlichen Grüßen