10732/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0065-I/4/2012

Wien, am 27. April 2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2012 unter der Nr. 10845/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen gegen Beamte wegen pädophiler Delikte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 19:

Ø  Wurde gegen Bedienstete ihres Ministeriums wegen pädophiler Delikte ermittelt?

Ø  Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann wurden diese Er­mittlungen eingeleitet?

Ø  Wurden gegen Bedienstete ihres Ministeriums strafrechtliche Verfahren wegen pädophiler Delikte eingeleitet?

Ø  Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann wurden diese Verfahren eingeleitet?

Ø  Wurden Bedienstete ihres Ministeriums wegen pädophiler Delikte strafrechtlich verurteilt?

Ø  Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann erfolgten diese Verurteilungen?

Ø  Wenn ja, nach welchen Delikten erfolgten diese Verurteilungen und in wie vielen Fällen hatten diese Verurteilungen einen Amtsverlust zur Folge?


Ø  Wurden gegen Bedienstete ihres Ministeriums Disziplinarverfahren wegen pädo­philer Delikte eingeleitet?

Ø  Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann wurden diese Er­mittlungen eingeleitet?

Ø  Wurden Bedienstete ihres Ministeriums wegen pädophiler Delikte disziplinarrecht­lich verurteilt?

Ø  Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann erfolgten diese Verurteilungen?

Ø  Wurden Bedienstete ihres Ministeriums wegen pädophiler Delikte aufgrund einer Verfügung der Disziplinarkommission aus dem Dienst entlassen?

Ø  Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann erfolgten diese Entlassungen?

Ø  Wurden derartige Disziplinarstrafen (Entlassung) von der Oberdisziplinarkommis­sion wieder aufgehoben?

Ø  Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und in welchen Fällen er­folgte dies?

Ø  Versehen diese Beamten wieder auf deren vormaligen Dienststellen ihren Dienst?

Ø  Wenn ja, wie viele Bedienstete sind davon betroffen und warum wurden sie nicht aus Gründen des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben einer anderen Dienststelle zugewiesen?

Ø  Kommen diese wegen der gegenständlichen pädophilen Delikte strafrechtlich oder disziplinär verurteilten Bediensteten im Rahmen ihrer jetzigen Dienstverwen­dung auch jetzt noch mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt?

Ø  Wenn ja, wie viele Bedienstete sind davon betroffen und wie ist eine derartige Dienstversehung (Kontakt mit Kindern und Jugendlichen) mit deren disziplinären bzw. strafrechtlichen Verurteilungen vereinbar?

 

Seitens der Staatsanwaltschaft wurden seit Amtsantritt dieser Bundesregierung ge­mäß § 76 Abs. 5 StPO keine Strafverfahren wegen pädophiler Delikte gegen Be­dienstete des Bundeskanzleramtes gemeldet. Es wurde im gegenständlichen Zeit­raum auch kein Disziplinarverfahren gegen Beamte des Bundeskanzleramtes wegen pädophiler Delikte eingeleitet.

 

Mit freundlichen Grüßen