10732/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0065-I/4/2012 |
Wien, am 27. April 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2012 unter der Nr. 10845/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ermittlungen gegen Beamte wegen pädophiler Delikte“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 19:
Ø Wurde gegen Bedienstete ihres Ministeriums wegen pädophiler Delikte ermittelt?
Ø Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann wurden diese Ermittlungen eingeleitet?
Ø Wurden gegen Bedienstete ihres Ministeriums strafrechtliche Verfahren wegen pädophiler Delikte eingeleitet?
Ø Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann wurden diese Verfahren eingeleitet?
Ø Wurden Bedienstete ihres Ministeriums wegen pädophiler Delikte strafrechtlich verurteilt?
Ø Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann erfolgten diese Verurteilungen?
Ø Wenn ja, nach welchen Delikten erfolgten diese Verurteilungen und in wie vielen Fällen hatten diese Verurteilungen einen Amtsverlust zur Folge?
Ø Wurden gegen Bedienstete ihres Ministeriums Disziplinarverfahren wegen pädophiler Delikte eingeleitet?
Ø Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann wurden diese Ermittlungen eingeleitet?
Ø Wurden Bedienstete ihres Ministeriums wegen pädophiler Delikte disziplinarrechtlich verurteilt?
Ø Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann erfolgten diese Verurteilungen?
Ø Wurden Bedienstete ihres Ministeriums wegen pädophiler Delikte aufgrund einer Verfügung der Disziplinarkommission aus dem Dienst entlassen?
Ø Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und wann erfolgten diese Entlassungen?
Ø Wurden derartige Disziplinarstrafen (Entlassung) von der Oberdisziplinarkommission wieder aufgehoben?
Ø Wenn ja, wie viele Bedienstete waren davon betroffen und in welchen Fällen erfolgte dies?
Ø Versehen diese Beamten wieder auf deren vormaligen Dienststellen ihren Dienst?
Ø Wenn ja, wie viele Bedienstete sind davon betroffen und warum wurden sie nicht aus Gründen des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben einer anderen Dienststelle zugewiesen?
Ø Kommen diese wegen der gegenständlichen pädophilen Delikte strafrechtlich oder disziplinär verurteilten Bediensteten im Rahmen ihrer jetzigen Dienstverwendung auch jetzt noch mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt?
Ø Wenn ja, wie viele Bedienstete sind davon betroffen und wie ist eine derartige Dienstversehung (Kontakt mit Kindern und Jugendlichen) mit deren disziplinären bzw. strafrechtlichen Verurteilungen vereinbar?
Seitens der Staatsanwaltschaft wurden seit Amtsantritt dieser Bundesregierung gemäß § 76 Abs. 5 StPO keine Strafverfahren wegen pädophiler Delikte gegen Bedienstete des Bundeskanzleramtes gemeldet. Es wurde im gegenständlichen Zeitraum auch kein Disziplinarverfahren gegen Beamte des Bundeskanzleramtes wegen pädophiler Delikte eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen