10734/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0005-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 28. Februar 2012 unter der Nr. 10757/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Bestechung von Kunden durch die Rail Cargo Austria gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Ø  Sind dem BMVIT die oben angeführten Verdachtsmomente hinsichtlich Anfüttern und Bestechung mittels Reisegutscheinen bekannt?

Ø  Wenn ja, wurde bereits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und wann ist das geschehen?

Ø  Wenn ja, wurden bereits personelle Konsequenzen gezogen und welche?

Ø  Wenn ja, wurde das Verkehrsbüro bzw. die Ruefa über die Verdachtsmomente informiert und in welcher Form?

Ø  Wenn ja, welche Kunden bzw. Personen wurden mit diesen Reisegutscheinen bedacht?

Ø  Wenn ja, wer war für den Kauf bzw. die anschließende Weitergabe der Gutscheine zuständig?

Ø  Wenn nein, wird das BMVIT den augenscheinlichen Vorgängen nachgehen und in welcher Form?

Ø  Wenn nein, wie kann ohne eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und damit einhergehenden Ermittlungen ausgeschlossen werden, dass Personen angefüttert bzw. bestochen wurden?

Zu Ihren Fragen darf ich mitteilen, dass diese Angelegenheiten nicht in meine Ingerenz, sondern in die Zuständigkeit des Managements der Rail Cargo Austria fallen.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verweisen.