10735/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0006-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a Barbara PRAMMER

Parlament

1017 W i e n

 


Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 28. Februar 2012 unter der Nr. 10758/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend U-Bahnbeitrag Bund gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wie hoch war der tatsächliche Bundesbeitrag zum U-Bahnausbau im Jahr 2011?

Ø  Wie hoch werden die Zahlungen 2012 und jeweils in den Folgejahren sein?

Ø  Wie lange wird der Bund einen Beitrag zum U-Bahnausbau leisten?

Ø  Unter welchen Voraussetzungen werden diese Beiträge des Bundes gezahlt?

Ø  An wen werden diese Beiträge des Bundes gezahlt?

 

 

Der Bund leistet einen Beitrag zum U-Bahnbau in Wien in der Höhe von jährlich 80 Mio. Euro, welcher für die derzeit vereinbarten U-Bahnvorhaben bis etwa zum Jahr 2027 aufzubringen sein wird, so ferne seitens der Stadt Wien bzw. der Wiener Linien GmbH & Co KG das vereinbarte Ausbauprogramm auch vollständig und termingerecht umgesetzt wird. Die Überweisung des Bundesbeitrages erfolgt an die Stadt Wien.

 


Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Werden diese Beiträge gezahlt unabhängig davon, ob U-Bahnen an andere öffentliche Verkehrsmittel angebunden werden?

Ø  Wenn ja, ist die Anbindung der U-Bahn an andere öffentliche Verkehrsmittel aus Ihrer Sicht nicht eine verkehrspolitisch notwendige Maßnahme?

Ø  Wenn nein, sind aus Ihrer Sicht die U-Bahnlinien wirklich optimal an andere öffentliche Verkehrsmittel angebunden?

 

 

Selbstverständlich ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Wiener U-Bahn auch das Sekundärnetz verkehrstechnisch mit zu berücksichtigen und dieses an die sich ändernden Gegebenheiten regelmäßig anzupassen. Die konkreten Planungen sowohl des U-Bahnausbaus als auch die Weiterentwicklung des Sekundärnetzes fallen vorrangig in die Zuständigkeit der Stadt Wien bzw. der in deren Eigentum stehenden Wiener Linien GmbH & Co KG. Dessen ungeachtet haben vor der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Bund und Land Wien über den weiteren Ausbau der Wiener U-Bahn im Zuge der 4. Ausbauphase intensive Abstimmungsgespräche zwischen meinem Ressort und dem Land Wien stattgefunden, die unter anderem auch die verkehrlichen Auswirkungen und Implikationen der beabsichtigten Ausbaumaßnahmen zum Gegenstand hatten.

 

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Ø  Ist es richtig, dass es eine Arbeitsgruppe zur U-Bahn gibt?

Ø  Wenn ja, wer (Vertreter Bund, Vertreter Land Wien) gehört dieser Arbeitsgruppe an?

Ø  Wie häufig hat diese Arbeitsgruppe bislang getagt?

Ø  Welche Themen wurden von dieser Arbeitsgruppe bislang erörtert und welche Zwischenergebnisse wurden erreicht?

 

 

Es ist zutreffend, dass eine Arbeitsgruppe zur U-Bahn eingerichtet wurde, die die Umsetzung der aktuellen Vereinbarung begleitet. Dieser Arbeitsgruppe gehören VertreterInnen des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der Stadt Wien und der Wiener Linien GmbH & Co KG an. Die Arbeitsgruppe hat nach ihrer Einsetzung im Jahr 2010 bisher dreimal getagt, wobei überwiegend Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der 4. Ausbauphase der Wiener U-Bahn, wie z.B. die Termin- und Kostensituation sowie Abrechnungsmodalitäten, erörtert wurden.

 

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Ø  Inwieweit und mit welchem (Zwischen)Ergebnis wurde das Thema „Verlängerung der U-Bahn nach Niederösterreich“ behandelt?

Ø  Inwieweit und mit welchem (Zwischen)Ergebnis wurde das Thema „Schaffung einer Stadt- Regionalbahn, Verbindung der Gleise der ÖBB mit den Gleisen der U-Bahn und der Straßenbahn“ behandelt?

 


Ein Grundkonzept für eine allfällige Verlängerung der Wiener U-Bahn in das Umland von Wien wäre zunächst durch die beiden Länder Wien und Niederösterreich zu entwickeln und erst in weiterer Folge mit dem Bund zu verhandeln.


Dessen ungeachtet stößt eine Verknüpfung der Wiener U-Bahn mit dem Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG auf Grund der Systemunterschiede auf erhebliche technische und betriebliche Schwierigkeiten; beispielhaft seien in diesem Zusammenhang die unterschiedliche Stromversorgung, die unterschiedlichen sicherungstechnischen Einrichtungen, unterschiedliche Lichträume und Bahnsteiggestaltungen sowie spurführungstechnische Besonderheiten angeführt.