10737/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0004-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2012 unter der Nr. 10796/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Glasfaserinfrastruktur gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wann haben Sie von der Studie bzw. deren Ergebnis Kenntnis erhalten?

 

 

Bei der Studie handelt es sich offensichtlich um eine Studie von Arthur D. Little und Exane BNP Paribas vom April 2011, welche nach deren Erscheinen den zuständigen ExpertInnen des BMVIT übermittelt wurde.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Warum wurde von Seiten Ihres Ministeriums bisher nicht der Glasfaserausbau forciert, wo doch beim Mobilfunk eine mögliche Gesundheitsgefährdung nicht restlos ausgeschlossen werden kann?

(Gab es in diesem Zusammenhang irgendwelche Zahlungen von Mobilfunkbetreibern, denn diese sind ja die Profiteure eines nicht ausgebauten Glasfasernetzes?)


Ø  Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Glasfaserausbau zu beschleunigen bzw. zu forcieren, damit der Wirtschaftsstandort Österreich nicht gefährdet ist?

 

 

Der Wissenschaftliche Beirat Funk (http://www.wbf.or.at) bewertet zu dieser Thematik unterschiedliche Studien und veröffentlicht die Bewertungen auf seiner Website, die aktuelle Bewertung ist unter http://www.wbf.or.at/uploads/media/2011_Expertenkonsens.pdf abrufbar.

 

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2009 wurden die Rahmenbedingungen für einen raschen und kostengünstigen Breitbandausbau durch die Erweiterung der Leitungs- und Mitbenutzungsrechte, der Beschleunigung der Verfahren und der Schaffung von Investitionsanreizen verbessert.

 

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2011 wurden weitere Schritte in Stärkung des Wettbewerbs und Förderung von Investitionen gesetzt.

 

Neben diesen gesetzlichen Maßnahmen hat mein Ressort gemeinsam mit dem BMLFUW und den Bundesländern bereits 2011 das Förderprogramm Breitband Austria 2013 ins Leben gerufen, mit dem der Ausbau von Netzwerken der neuen Generation (NGN) in den ländlichen Regionen Österreichs finanziell unterstützt wird. Insgesamt stehen mit diesem Förderprogramm ca. 30 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln bis 2013 zur Verfügung.

 

Daneben fördert das BMVIT auch die Markteinführung von Diensten und Anwendungen auf der Basis von Breitband (AT:net), um einerseits österreichische Forschungsergebnisse auf den Markt zu bringen und andererseits durch eine vermehrte Nachfrage nach Diensten den Infrastrukturausbau indirekt anzukurbeln.