10738/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0005-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am  29. Februar 2012 unter der Nr. 10798/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die direkte Abfrage von Halterdaten von ausländischen Verkehrssündern gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3 und 5:

Ø  Hat sich an der Situation, wie sie in der Kleinen Zeitung vom 30. Juni 2010 beschrieben ist, etwas geändert? (Wenn ja: Was? Wenn nein: Warum nicht?)

Ø  Ist es richtig, dass österreichische Behörden zwar die Daten heimischer Verkehrssünder preisgeben, vom Ausland aber oft keine Infos erhalten? (Wenn ja: Was gedenkt die Politik dagegen zu unternehmen?)

Ø  Welche Maßnahmen sind geplant, um die Effizienz bei der Strafverfolgung ausländischer Verkehrssünder zu erhöhen und wann treten diese in Kraft?

 

 

Seit Kurzem gibt es die Richtlinie 2011/82/EU zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte gibt, an deren Umsetzung bereits gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres gearbeitet wird.

 


Dadurch wird es möglich sein, zum Zwecke der grenzüberschreitenden Verfolgung bestimmter Verkehrsdelikte die Daten von FahrzeughalterInnen/ZulassungsbesitzerInnen EU-weit automatisiert auszutauschen. Die Behörden sind dann in der Lage, den so ermittelten FahrzeughalterInnen sofort eine Anonymverfügung zu übermitteln bzw. diese nach dem/der tatsächlichen LenkerIn zu befragen.

 

 

Zu Frage 2:

Ø  Ist es richtig, dass Italien, Belgien, Irland und Griechenland den EU-Rahmenbeschluss, der die Vollstreckung von Verkehrsstrafen zwischen den Mitgliedsländern regelt, immer noch nicht unterzeichnet hat? (Wenn ja: Wann ist mit der Unterzeichnung zu rechnen?)

 

 

Der EU-Rahmenbeschluss ist in Österreich durch das EU-Verwaltungsstraf-Vollstreckungsgesetz umgesetzt worden. Strafvollstreckung fällt nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie viel Steuereinnahmen sind dem Österreichischen Staat in den letzten 5 Jahren dadurch entgangen, dass die Strafverfolgung ausländischer Fahrzeuglenker nicht erfolgreich war? (Bitte um Aufschlüsselung pro Jahr und Bundesland)

 

 

Da die Strafverfahren von den lokal zuständigen Bezirkshauptmannschaften bzw. Bundespolizeidirektionen geführt werden, liegen mir - über die Anzahl der durchgeführten bzw. der erfolglosen Strafverfahren - keine Informationen vor.