10739/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0010-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 29. Februar 2012  unter der Nr. 10817/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Wurde seitens Ihres Ressorts für das Jahr 2011 ein Vertrag mit einem Wiener Taxiunternehmen zur Beförderung ihrer Mitarbeiter abgeschlossen?

Ø  Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., für welchen Zeitraum wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., für welchem Unternehmen wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

Ø  Wenn ja bei 1., unter welchen Konditionen wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

 

 

Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10810/J-NR/2012 der Frau Bundesministerin für Finanzen verweisen.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Wie viele Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches standen Ihrem Ressort im Jahr 2011 zur Verfügung?


Ø  Welchen Mitarbeitern Ihres Ressorts standen im Jahr 2011 diese Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten udgl. zur Verfügung?

Ø  Unter welchen Voraussetzungen durften Ihre Mitarbeiter diese Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten udgl. im Jahr 2011 verwenden?

 

 

Im Jahr 2011 wurden an 60 Personen Dauerkarten sowie insgesamt 410 Einmalkarten ausgegeben.

 

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Ø  Wie wird die Verwendung der Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten udgl. durch Ihre Mitarbeiter auf deren Berechtigung überprüft?

Ø  Gab es im Jahr 2011 Fälle, in denen Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten udgl. von Ihren Mitarbeitern für dienstfremde bzw. private Zwecke verwendet wurden?

Ø  Wenn ja, welche Konsequenzen hatte dieses Verhalten für die betroffenen Mitarbeiter?

Ø  Können Sie ausschließen, dass diese Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten udgl. von Ihren Mitarbeitern auch für dienstfremde bzw. private Zwecke verwendet wurden?

 

 

Bei der Überprüfung werden die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes eingehalten. Ein Missbrauch für private Zwecke wäre eine Dienstpflichtverletzung und würde gemäß Beamtendienstrechtsgesetz und Vertragsbedienstetengesetz arbeits- und disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus setzt die Inanspruchnahme von Taxikarten der MitarbeiterInnen des Ministeriums die Erfüllung dienstlicher Aufgaben voraus.

 

 

Zu Frage 13:

Ø  Welche Kosten entstanden Ihrem Ressort insgesamt für Taxifahrten im Jahr 2011?

 

 

Im Jahr 2011 entstanden meinem Ressort Kosten für Taxifahrten über insgesamt  € 53.191,86.

 

 

Zu Frage 14:

Ø  Sehen Sie hier in Zukunft ein Einsparungspotential?

 

 

Die Taxis werden nur – soweit dies dienstlich erforderlich ist – in Anspruch genommen.