10744/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0007-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 29. Februar 2012 unter der Nr. 10893/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ÖBB-Entschädigung für Strommasten in Seiersberg (Bezirk Graz-Umgebung) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Ø  Entspricht es der Wahrheit, dass die ÖBB an die Gemeinde Seiersberg eine Entschädigung bezahlt bzw. bezahlt hat?

Ø  Wenn ja, in welcher Höhe?

Ø  Wenn ja bei 1., welcher Zweck wird/wurde mit dieser Entschädigung verfolgt?

 

 

Wie mir die ÖBB mitteilen, wurde für die durch die Leitung beanspruchten Flächen, die im Eigentum der Gemeinde Seiersberg stehen, eine Entschädigungszahlung in der Höhe von € 1.176,-- geleistet. Die Höhe der Entschädigungszahlung wurde durch unabhängige Sachverständige festgelegt. Durch die Servitutsentschädigungen wird der vermögensrechtliche Nachteil, der den betroffenen Grundeigentümern, im gegenständlichen Fall der Gemeinde Seiersberg, durch die Errichtung der Leitung entsteht, abgegolten. Dies wird bei sämtlichen Infrastrukturvorhaben österreichweit auf Basis der gesetzlichen Grundlagen so durchgeführt.

 


Zu den Fragen 4, 5 und 6:

Ø  Werden darüber hinaus in diesem Zusammenhang an andere natürliche bzw. juristische Personen Entschädigungen bezahlt?

Ø  Wenn ja, an wen und in welcher Höhe?

Ø  Wenn ja bei 4., welcher Zweck wird/wurde mit diesen Entschädigungen verfolgt?

 

 

Im Zusammenhang mit der Errichtung der 110kV Bahnstromübertragungsanlage Graz- Werndorf wurden bzw. werden – nach Auskunft der ÖBB - an insgesamt 180 betroffene Grundeigentümer

rd. 1,9 Mio. Euro als Entschädigung für die Grundinanspruchnahme und zur Abgeltung sonstiger Schäden bezahlt.

 

 

Zu den Fragen 7, 8 und 9:

Ø  Wurden zusätzlich zu den Entschädigungszahlungen der ÖBB seitens Ihres Ministeriums Entschädigungen im Zusammenhang mit der Errichtung der 110-kV-Leitung bezahlt?

Ø  Wenn ja, an wen und in welcher Höhe?

Ø  Wenn ja bei 7., welcher Zweck wurde damit verfolgt?

 

 

Nein.

 

 

Zur Frage 10:

Ø  Wie stehen Sie als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Allgemeinen zu den Entschädigungszahlungen der ÖBB?

 

 

Entschädigungszahlungen für Grundinanspruchnahmen finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie die einschlägigen Materiengesetzen und sind in Österreich ein privatrechtlicher Vorgang, um generell die Rechte der Grundeigentümer zu wahren.