10747/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.04.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0365-II/2012
Wien, am . April 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 1. März 2012 unter der Zahl 10899/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nichtbeantwortung der Anfrage 10138/J betreffend Speicherung personenbe-zogener Daten durch die Sicherheitsbehörden gemäß § 53 SPG“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Sicherheitsbehörden verwenden die Daten in lokalen Datenanwendungen unter Be-nutzung verschiedener Datenbankmanagementsysteme (z.B. Microsoft SQL).
Zu den Fragen 2 bis 5:
Bei der überwiegenden Anzahl der Sicherheitsbehörden wird in den allgemeinen Protokollen der Speicherungsgrund nicht aufgenommen bzw. ausgewiesen, da vorherrschend auto-mationsunterstütze Kanzleisysteme geführt werden, deren Zweck die Aktenverwaltung ist.
Zu den Fragen 6 und 7:
Für die österreichischen Sicherheitsbehörden (iSd § 4 Sicherheitspolizeigesetz) besteht keine gesetzliche Grundlage für die zentrale Speicherung von Daten iSd § 53 Sicherheits-polizeigesetz.
Da in den bestehenden Datenanwendungen der Speicherungsgrund nicht aufgenommen wird, ist eine technisch unterstützte Abfrage nicht möglich. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass mangels der entsprechenden personellen Ressourcen von einer anfrage-bezogenen retrospektiven manuellen Auswertung bei mehr als 100 Sicherheitsbehörden Abstand genommen wird.