10754/AB XXIV. GP
Eingelangt am
02.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0066-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10920/J vom 2. März 2012 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 9.:
Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keinerlei Informationen über durch die Casino Austria AG vergebene „Spielerkredite“ vor. Zur Prüfung der Einhaltung der bankwesengesetzlichen Vorschriften ist ausschließlich die FMA zuständig.
Aus glücksspielrechtlicher Sicht wären derartige Geldflüsse nur dann wesentlich, wenn dadurch etwa die Einhaltung der Spielerschutz- oder Geldwäschebestimmungen der §§ 25 und 25a GSpG gefährdet oder die Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe nach § 28 GSpG verkürzt würde. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen dazu allerdings weder Hinweise aus eigenen Prüfungshandlungen noch aus jenen des Finanzamts für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (FAGVG) vor.
Mit freundlichen Grüßen